Entsprechend
 den Prinzipien des „Peer Counseling“ – „Beratung und Unterstützung für 
Betroffene durch Betroffene“ – wird die Beratung behinderter 
Studierender von behinderten Beratern durchgeführt. Die Beratung 
unterliegt dem Ziel der Förderung von Selbstbestimmung, so dass 
behinderte Studierende langfristig zu „Experten in eigener Sache“ werden
 können. Du erfährst, wie und mit welcher Unterstützung du dein 
Studienziel schnellstmöglich und sicher erreichen kannst.
Aber 
auch allen anderen Gremien und Einrichtungen der Hochschule (Fakultäten,
 Verwaltungen, Prüfungsämtern u.a.) stehen wir beratend zur Seite. Bei 
Fragen zum Umgang mit Studierenden mit Behinderungen in allen Bezügen 
(z.B. Hochschuldidaktik, Nachteilsausgleich bei Prüfungen und Klausuren,
 Rechtsgefüge, u.v.m.) bieten wir partnerschaftliche Unterstützung an. 
Im Gespräch mit uns besteht die Möglichkeit, Probleme zu definieren, und
 im Sinne der Erweiterung eigener Handlungskompetenzen können gemeinsam 
Strategien zur Problemlösung und Perspektiven entwickelt und umgesetzt 
werden.
- unterstützt bei Schwierigkeiten von Studierenden und im Umgang mit Studierenden in schwierigen Beratungssituationen
- ist Ansprechpartner für Krisenfälle bei Studierenden
- bietet Informationsveranstaltungen zum Thema (psychisch) Gesund studieren an
- berät internationale Studierende auch in englischer und spanischer Sprache
- schult zum Thema „Erste Ansprechpartner in Krisenfällen – Was tun?“
- berät vertraulich; die Berater*innen unterliegen der Schweigepflicht.
 
Kontaktmöglichkeiten:
 
      
  
Zusammengetragen von Alina Adrian.