Entsprechend
den Prinzipien des „Peer Counseling“ – „Beratung und Unterstützung für
Betroffene durch Betroffene“ – wird die Beratung behinderter
Studierender von behinderten Beratern durchgeführt. Die Beratung
unterliegt dem Ziel der Förderung von Selbstbestimmung, so dass
behinderte Studierende langfristig zu „Experten in eigener Sache“ werden
können. Du erfährst, wie und mit welcher Unterstützung du dein
Studienziel schnellstmöglich und sicher erreichen kannst.
Aber
auch allen anderen Gremien und Einrichtungen der Hochschule (Fakultäten,
Verwaltungen, Prüfungsämtern u.a.) stehen wir beratend zur Seite. Bei
Fragen zum Umgang mit Studierenden mit Behinderungen in allen Bezügen
(z.B. Hochschuldidaktik, Nachteilsausgleich bei Prüfungen und Klausuren,
Rechtsgefüge, u.v.m.) bieten wir partnerschaftliche Unterstützung an.
Im Gespräch mit uns besteht die Möglichkeit, Probleme zu definieren, und
im Sinne der Erweiterung eigener Handlungskompetenzen können gemeinsam
Strategien zur Problemlösung und Perspektiven entwickelt und umgesetzt
werden.
- unterstützt bei Schwierigkeiten von Studierenden und im Umgang mit Studierenden in schwierigen Beratungssituationen
- ist Ansprechpartner für Krisenfälle bei Studierenden
- bietet Informationsveranstaltungen zum Thema (psychisch) Gesund studieren an
- berät internationale Studierende auch in englischer und spanischer Sprache
- schult zum Thema „Erste Ansprechpartner in Krisenfällen – Was tun?“
- berät vertraulich; die Berater*innen unterliegen der Schweigepflicht.
Kontaktmöglichkeiten:
Zusammengetragen von Alina Adrian.