Abschnittsübersicht

Kursübersicht

    • Wenn du diskriminierende Erfahrungen an der Universität machst, wende dich an die Antidiskriminierungsstelle der RUB!

      Materialien für die Beratung
      Merkmale der Antidiskriminierungsberatung

      Die Beratung stellt die Ratsuchenden, ihre Erfahrungen und Perspektiven in den Mittelpunkt.
      Sie wird bei Bedarf auch anonym angeboten.

      Diese Haltungen leiten die Beratung:

      • Vertraulichkeit
      • Unabhängigkeit
      • Wertschätzung
      • Parteilichkeit gegenüber den Ratsuchenden
      • Lebensweltorientierung
      • Ressourcenorientierung
      • Lösungsorientierung
      • Empowerment

      Mögliche Schritte im Beratungsablauf

      • Reine Meldung und Dokumentation eines Vorfalls
      • Gemeinsame Erarbeitung von Strategien zum Umgang mit der Erfahrung und Handlungsoptionen
      • Kontaktaufnahme mit der verursachenden Person oder Stelle
      • Durchführung eines Vermittlungsgespräches
      • Beratung zum internen Beschwerdeverfahren im Sinne der Antidiskriminierungsrichtlinie
      • Begleitung im Beschwerdeverfahren
      • Begleitete Vermittlung zu anderen Beratungsstellen



      Wenn du Diskriminierung aufgrund deiner Geschlechtsidentität, deines Geschlechts oder deiner sexuellen Orientierung erfährst, wende dich an das Zentrale Gleichstellungsbüro der RUB!
      • Email: gleichstellungsbuero@rub.de
      • Telefon: 0234 32 27837
      • Raum: GA 8, Raum 58
      • Beratungen sind auch telefonisch oder per Zoom möglich.

      Über die Beratung
      • grundsätzlich vertraulich
      • fachlich weisungsfrei
      • an neutralem Ort möglich
      Es gibt zudem in der Regel an jeder Fakultät eine Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte für jede Statusgruppe.
      Kontaktmöglichkeiten sind hier zu finden.



      Das Beratungszentrum zur Inklusion Behinderter ist eine Einrichtung des AKAFÖ, des Studierendenwerkes in Bochum.

      Das AKAFÖ bietet Beratung in allen Fragen, die für behinderte und chronisch kranke Studierende von Bedeutung sind.
      Einige Beispiele:

      • Sozialhilfeanspruch in besonderen Lebenslagen und behinderungsbedingter Mehrbedarf
      • Eingliederungshilfe im Rahmen des Bundesteilhabegesetz (BTHG) des SGB IX in der Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe, insbesondere im Bereich der Mobilitätshilfe und Studienhilfe
      • Beratungen zu Pflege und Assistenz
      • Nachteilsausgleichregelungen des BAföG bei Überschreitung der Förderungsdauer
      • Bestimmungen und gesetzliche Regelungen zum Bezug des Landesblindengeldes
      • Beratung von Assistenzgebern
      • Beratung zu Studien- und Promotionsfinanzierungen
      • Härtefallregelungen im Rahmen der Studienplatzbewerbung
      • Allgemeine Beratung im Umgang mit Studien- und Prüfungsordnungen
      • Auflesedienste für Blinde und Sehbehinderte
      • Unterstützung bei der Suche nach behindertengerechten Wohnmöglichkeiten
      • Informationen zu Behindertenfahrdiensten, Pflegediensten und Hilfsorganisationen
      • Informationen zu behindertengerechten Urlaubs- und Ferienreisen
      • Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen für behinderte Studierende
      • Vermittlung von studienrelevanten Praktikastellen
      • Urlaubs- und Krankheitssemester
      • Beratung bei der Wissensaufnahme und -vorbereitung des Lernstoffes
      • Auslandsstudium von deutschen Behinderten sowie behinderten Ausländern in Bochum
      • Studienabschlussberatung - Unterstützung bei Bewerbung und Arbeitsplatzsuche
      • Krankenversicherungsleistungen
      • Arbeitsassistenz im Sinne des SGB IX - Gesetz zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
      • Beratung zu Leistungen nach dem SGB IX - Schwerbehindertenausweis, Arbeitsplatzausstattung, örtliche und Hauptfürsorgestellen, etc.
      • u. v. m.

      Kontaktmöglichkeiten:

      • Email: bzi@akafoe.de
      • Kontaktformular auf der oben verlinkten Seite

      Beratungsgrundsatz:

      Entsprechend den Prinzipien des „Peer Counseling“ – „Beratung und Unterstützung für Betroffene durch Betroffene“ – wird die Beratung behinderter Studierender von behinderten Beratern durchgeführt. Die Beratung unterliegt dem Ziel der Förderung von Selbstbestimmung, so dass behinderte Studierende langfristig zu „Experten in eigener Sache“ werden können. Du erfährst, wie und mit welcher Unterstützung du dein Studienziel schnellstmöglich und sicher erreichen kannst.

      Aber auch allen anderen Gremien und Einrichtungen der Hochschule (Fakultäten, Verwaltungen, Prüfungsämtern u.a.) stehen wir beratend zur Seite. Bei Fragen zum Umgang mit Studierenden mit Behinderungen in allen Bezügen (z.B. Hochschuldidaktik, Nachteilsausgleich bei Prüfungen und Klausuren, Rechtsgefüge, u.v.m.) bieten wir partnerschaftliche Unterstützung an. Im Gespräch mit uns besteht die Möglichkeit, Probleme zu definieren, und im Sinne der Erweiterung eigener Handlungskompetenzen können gemeinsam Strategien zur Problemlösung und Perspektiven entwickelt und umgesetzt werden.




      Die Psychologische Studienberatung

      • unterstützt bei Schwierigkeiten von Studierenden und im Umgang mit Studierenden in schwierigen Beratungssituationen
      • ist Ansprechpartner für Krisenfälle bei Studierenden
      • bietet Informationsveranstaltungen zum Thema (psychisch) Gesund studieren an
      • berät internationale Studierende auch in englischer und spanischer Sprache
      • schult zum Thema „Erste Ansprechpartner in Krisenfällen – Was tun?“
      • berät vertraulich; die Berater*innen unterliegen der Schweigepflicht.

      Kontaktmöglichkeiten:


      Zusammengetragen von Alina Adrian.