Gemäß § 60a UrhG sind bestimmte urheberrechtlich relevante Nutzungshandlungen erlaubt, d.h., dass unter bestimmten Bedingungen urheberrechtlich geschützte Inhalte erlaubnisfrei verwendet werden dürfen. Unabhängig von der Art der Inhalte handelt es sich im Wesentlichen um folgende Bedingungen, die zutreffen müssen:

Die Verwendung muss der Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an Bildungseinrichtungen dienen. Damit sind Zeiten der Vor-,  Nach- und Prüfungsvorbereitung eingeschlossen. Die Inhalte dürfen nur einem eingeschränkten Personenkreis zugänglich gemacht werden dürfen. Dieser Bedingung ist üblicherweise mit einem passwortgeschützten Moodlekurs Genüge getan. In jedem Fall ist immer die Quelle, d.h. der Name des Urhebers oder der Urheberin und der Fundort, anzugeben.

Bezogen auf einzelne Werkarten, d.h. Texte, Bilder, Filme und Tonaufnahmen, bedeutet dies im Einzelnen Folgendes:

Texte

Es gilt, dass in einem Moodlekurs keine vollständigen Werke hochgeladen werden dürfen. Maximal 15 % eines Werks dürfen genutzt werden. Diese 15% dürfen nicht nur in Moodle bereitgestellt werden, sondern auch vervielfältigt, verbreitet und in sonstiger Weise öffentlich wiedergegeben werden. Eingeschlossen sind in der Regelung auch Auszüge aus Schulbüchern. Diese dürfen an Hochschulen, jedoch nicht an Schulen, eingesetzt werden.

In bestimmten Fällen dürfen auch ganze Werke genutzt werden. Im Fall von Texten sind dies Werke, die einen maximalen Umfang von 25 Seiten haben. Einzelne Beiträge aus derselben Fachzeitschrift oder wissenschaftlichen Zeitschrift dürfen ebenfalls vollständig verwendet werden. Ausgeklammert sind hier Zeitungen, d.h. Zeitungsartikel dürfen überhaupt nicht genutzt werden. In Gänze dürfen außerdem sog. vergriffene Werke verwendet werden.

Bilder

Innerhalb von §60a UrhG sind Abbildungen explizit genannt als Werke, die erlaubnisfrei genutzt werden dürfen. Dies bedeutet, dass Bilder, Fotos und Zeichnungen in Moodle zur Verfügung gestellt werden dürfen, aber auch in der Vorlesung gezeigt oder Kopien mit Bildern im Seminar verteilt werden dürfen.

Filme / Videos /Tonaufnahmen

Für längere Werke (> 5 Minuten) gilt, dass aus diesen 15% in Moodle zur Verfügung gestellt werden oder auch in einer Lehrveranstaltung gezeigt werden dürfen. Werke bis zu 5 Minuten Länge wiederum dürfen vollständig genutzt werden. Es ist außerdem nicht erlaubt, die Vor- bzw. Aufführung eines Werkes mitzuschneiden oder live zu streamen.

Ultime modifiche: martedì, 8 ottobre 2024, 12:35