Kursthemen

  • Urheberrecht: Informationen zu § 60a UrhG


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      Kathrin Braungardt
      Zentrum für Wissenschaftsdidaktik /  E-Learning
      Tel.: 32-29178
      E-Mail: Kathrin.Braungardt@ruhr-uni-bochum.de
      Dr. Jörg Albrecht
      Universitätsbibliothek
      Tel.: 32-22260
      E-Mail: joerg.albrecht@rub.de

      Martin Bovermann
      IT.Services
      Tel.: 32-29662
      E-Mail: martin.bovermann@rub.de

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    • Fragen und Antworten Forum/Blog
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       § 60a - h UrhG:
       - Bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes dürfen vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht und in sonstiger Weise öffentlich wiedergegeben werden (bisher 12% und max. 100 Seiten bezogen auf Texte).

       - Bezogen auf den Nutzerkreis gelten folgende Beschränkungen: Zugriff für Lehrende und Teilnehmer der jeweiligen Veranstaltung; für Lehrende und Prüfer an derselben Bildungseinrichtung; für Dritte, soweit dies der Präsentation des Unterrichts, von Unterrichts- oder Lernergebnissen an der Bildungseinrichtung dient; Es empfiehlt sich wie bisher Kurse mit einem Passwortschutz zu versehen.

       - Vollständig dürfen Abbildungen, einzelne Beiträge aus derselben Fachzeitschrift oder wissenschaftlichen Zeitschrift, sonstige Werke geringen Umfangs und vergriffene Werke verwendet werden.