Anerkennung und Einstufung
Abschnittsübersicht
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Studien- und Prüfungsleistungen fremder Hochschulen oder aus anderen Studiengängen werden nach Überprüfung der Gleichwertigkeit/Äquivalenz im Einzelfall anerkannt: als Teilleistungen einzelner Module oder auch für ein komplettes Modul. Voraussetzung ist, dass sie sich hinsichtlich der Lernergebnisse nicht wesentlich von den Leistungen unterscheiden, die anerkannt werden sollen.
Antragstellende müssen die erforderlichen Informationen über die anzuerkennenden Leistungen bereitstellen, die nachstehenden EXCEL-Formulare dienen der systematischen Aufstellung der zur Anerkennung zu bringenden Studienanteile:
- Anerkennung von Studienleistungen Bachelor of Arts (B. A.) 2019
- Anerkennung von Studienleistungen Bachelor of Science (B. Sc.) 2018/21, Module 1-9
- Anerkennung von Studienleistungen Bachelor of Science (B. Sc.) 2018/21, Schwerpunkt "Sportmanagement"
- Anerkennung von Studienleistungen Bachelor of ScienceB. (Sc.) 2018/21, Schwerpunkt "Prävention/Rehabilitation"
- Anerkennung von Studienleistungen Bachelor of Science (B. Sc.) 2018/21, Schwerpunkt "Training/Diagnostik"