Berufsfelder von ReligionswissenschafterInnen
(In-)Kompetenzen - Zugänge - Perspektiven
Soziale Beratung
Inhaltsübersicht
1.1. Zielgruppen von Beratungen
1.2. Organisation und Finanzierung der Beratung
1.3. Berufsgruppen und Ausbildung von Beratern
2. Soziale Beratung und die Verbindung zur Religionswissenschaft [Bearbeiten]
2.1. Informationssammlung und Erstgespräch
2.2. Hilfe leisten
2.3. Hilfe vermitteln
Allgemeines [Bearbeiten]
Soziale Beratung richtet sich an einzelne Privatpersonen mit – allgemeinem oder besonderem – Beratungsbedarf in einem Bereich ihres Lebens. Die Beratungsstellen sind dabei normalerweise spezifisch auf bestimmte Bereiche ausgerichtet (zum Beispiel die Schwangerenkonfliktberatung insbesondere auf Schwangere in einer Konfliktsituation) und zielt darauf ab, die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu erhalten oder wieder zu ermöglichen (siehe auch (7)).
Die hilfesuchenden Personen kommen teilweise aus eigenem Antrieb und teilweise auf Drängen oder nach Verpflichtung durch andere Personen oder Stellen. Sie sind unterschiedlich stark motiviert oder fähig, ein Problem durch eigenes Aktivwerden zu lösen. Viele Klienten der Stellen haben Schwierigkeiten in mehr als einem Bereich, wes-wegen die verschiedenen Beratungsangebote oft kombiniert werden müssen. Daher gibt es offizielle und inoffizielle Kooperationen.
Zielgruppen von Beratungen
Es gibt viele Arten von sozialer Beratung, die teilweise überschneidend arbeiten und auch mehr leisten als reine Beratung anzubieten. Bereiche beziehungsweise Zielgruppen sind unter anderem:
- Personen in finanzieller Notlage
- Verschuldete Personen
- Schwangere Frauen
- Junge Mütter oder Eltern
- Suchtkranke
- Menschen (oft mit Fokus auf Frauen) in Situationen häuslicher Gewalt
- Personen mit krimineller Vergangenheit
- Personen mit speziellen Krankheiten oder Behinderungen (Entwicklungsstörungen, psychische Erkrankungen, körperliche Erkrankungen)
- Personen mit Missbrauchserfahrung
- Kinder oder Jugendliche in Krisensituationen
- Arbeitssuchende
- Wohnungslose
- Senioren
- Alleinerziehende
- Verwitwete oder Verwaiste Personen, Trauernde
- Ausländer, Immigranten, Flüchtlinge
Diese vielfältigen Problemstellungen überschneiden sich oft in den einzelnen Ratsuchenden (beispielsweise bemerkt die Caritas, als ein großer deutscher Anbieter von sozialer Beratung, dass in einem Feld wie „Suchtprobleme bei Migranten“ eben die Bereiche der Suchtarbeit und Migrationsarbeit kooperieren müssen (1)).
Organisation und Finanzierung der Beratung
Viele Stellen kombinieren unterschiedliche Beratungsangebote. Sie bieten „allgemeine Sozialberatung“ oder haben sich in mehreren Bereichen entwickelt. Beispielsweise sammeln Berater von Suchtkranken häufig Erfahrung im Bereich Unterstützung bei der Wohnungs- oder Arbeitssuche, weil diese Themen oft (neben der Hilfe zum Suchtproblem) relevant sind.
In Deutschland wird soziale Beratung einerseits innerhalb von Betrieben angeboten („Betriebliche Suchtberatung“, „Konfliktberatung“, …) und andererseits für die Öffentlichkeit durch speziell eingerichtete Stellen. Viele dieser Stellen finanzieren sich über staatliche Zuschüsse, die Kirchen oder Vereine (siehe dazu auch (3)).
Besonders viele Angebote werden von der Diakonie (evangelische Kirche) und Caritas (katholische Kirche) in Deutschland angeboten. Die einzelnen Stellen sind wiederum in Dach- und Fachverbänden organisiert und kooperieren auch über Organisationen oder lokale Gruppen hinweg (siehe dazu (4) und (5)).
Berufsgruppen und Ausbildung von Beratern
Häufig wird die Beratung mit „sozialer Arbeit“ gleichgesetzt und viele Angestellte im Bereich der sozialen Beratung haben auch soziale Arbeit studiert. Ein Studium ist aber nicht für alle Tätigkeiten Voraussetzung und in vielen Bereichen sind auch Spezialisten oder Quereinsteiger tätig (siehe zum Beispiel (6)). Gerade spezifische Beratungsangebote wie Schuldner- und Insolvenzberatung werden auch von Juristen durchgeführt. In anderen Bereichen sind eher Psychologen tätig.
Da das Feld der „sozialen Beratung“ nicht klar abgegrenzt ist, gibt es auch keine vorgeschriebene Qualifikation für die Arbeit im Bereich. Es gibt allerdings Angebote, die nur von bestimmten Personen durchgeführt werden dürfen. Häufig kann man die notwendigen Voraussetzungen durch Fortbildungen erfüllen (vergleiche wiederum (6)).
Soziale Beratung und die Verbindung zur Religionswissenschaft [Bearbeiten]
Hier sollen die verschiedenen Komponenten einer sozialen Beratung jeweils am Bei-spiel der Schuldnerberatung vorgestellt und mit den Fähigkeiten eines Religionswissenschaftlers verknüpft werden.
Eine Schuldnerberatung ist wie oben erwähnt für alle Menschen mit Finanzproblemen zuständig. Der Klient sollte geordnete und sortierte Unterlagen zu der Beratung mitbringen. Es gibt kostenlose und kostenpflichtige Schuldnerberatungen, eine erst Beratung ist kostenlos. Deswegen sollten Klienten sich mehrere Schuldnerberatungen anschauen um einen Vergleich zu haben. Überschuldung liegt vor, wenn "das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt...“ (vgl. (10))
Die Aufgaben einer Schuldnerberatung, lassen sich grob in drei Schritte aufteilen. Das ist zu Beginn das Sammeln von Informationen des Klienten durch den Mitarbeiter, damit als nächstes die Leistung der individuellen Hilfe folgen kann. Zum „Schluss“ bzw. während der Sitzungen, ist es immer wichtig auch andere Hilfen und/oder Beratungsstellen an den Klienten zu vermitteln. (vgl.(12))
Traditionell sind Religionswissenschaftler keine „typischen“ Angestellten sozialer Beratungsstellen. Die Mitarbeiter sind allerdings (wie erwähnt, siehe (6) nicht einheitlich aus bestimmten Bereichen rekrutiert und arbeiten häufig als Quereinsteiger nach einiger Zeit in anderen Berufen in der sozialen Beratung. Daher gibt es in jedem Fall auch für Religionswissenschaftler die Möglichkeit, sich als soziale Berater ausbilden zu las-sen oder in entsprechenden Stellen tätig zu werden.
Wie Alexander-Kenneth Nagel in einem Kapitel erwähnt hat ein Religionswissenschaft-ler Kompetenzen, die er sich im Laufe seines Studiums aneignet. Herr Nagel führt vor allem zwei Kompetenzbereiche näher aus und erläutert diese. Zum einen die Symbolkompetenz und zum anderen die Diskurskompetenz. Diese beiden Dinge sind, so Nagel weiter, erheblich für so manchen Berufszweig. (vgl.(9))
Die Symbolkompetenz ist eine Sensibilisierung für symbolische Verweisungszusammenhänge. „Mit anderen Worten: Symbolkompetenz bedeutet nicht in erster Linie, sofort zu wissen, welches Zeichen für welches Phänomen steht, sondern Mehrdeutig-keiten und Querverweise überhaupt als solche wahrzunehmen.“ (vgl. 9) Die Diskurskompetenz bedeutet, dass ein Religionswissenschaftler es vom Fach her gewohnt ist, mit Positionen unhinterfragbarer Wahrheitsansprüchen zu arbeiten und zu agieren. Auch fällt es Religionswissenschaftlern leichter, die Standortgebundenheit einer Aus-sage zu bedenken, Diskursfelder und Debatten auf einer Metaebene zu betrachten und diese in ihre Einschätzungen über Klienten mit einzubeziehen. (vgl. (9))
Am Beispiel der Schuldnerberatung wird später gezeigt, dass vor allem die Symbolkompetenz entscheidende Vorteile für den Berufszweig mit sich bringt.
Informationssammlung und Erstgespräch
Typischerweise beginnt die Arbeit mit einem Klienten damit, seinen Beratungsbedarf festzustellen, den Handlungsbedarf auszuloten und ihm dabei auch zu vermitteln, dass seine Probleme lösbar sind. Viele Leute wenden sich erst an eine Beratungsstelle, wenn ihre Situation sehr verfahren ist und sie selbst keinen Ausweg mehr sehen. Die-sen Menschen zu vermitteln, dass sie noch Chancen und Möglichkeiten haben, ist Teil eines ersten Gesprächs.
Gleichzeitig übernehmen Beratungsstellen meist spezialisierte Aufgaben und die Beratenden dürfen sich (sowohl zur Erfüllung ihrer Aufgabe, als auch aus organisatorischen und finanziellen Gründen) nicht zu sehr in Probleme verstricken, die offiziell nicht in ihren Aufgabenbereich fallen. Daher muss bei einem Aufnahmegespräch die Balance zwischen empathischem und zielgerichtetem Zuhören gehalten werden.
Wichtige Informationen des Klienten für eine Schuldnerberatung, sind erst einmal alle, die mit dem Leben des Klienten zu tun haben. Hierunter zählen: das Einkommen, die Ausgaben, die Schuldenhöhe, die Wohn- und Familiensituation, etc. Oft wird schnell klar, dass das Schuldenproblem ein kleiner Teil von vielen verschiedenen Schwierigkeiten und Problemen im Leben des Klienten darstellt. (vgl. (11), Seite 93 – 97)
Durch dieses komplexe Geflecht von verschiedenen Problemen, ist es wichtig, so viel wie möglich über den Klienten zu wissen und diese Informationen richtig zu deuten, um eine optimale Hilfe für die jeweilige Situation zu finden. Hier kann das spezifische Wissen über verschiedene Religionen, Kulturen und Sprachen, die der Religionswissenschaftler/die Religionswissenschaftlerin mitbringt von Vorteil sein. Auch die gelernten Kernkompetenzen, wie z.B. die Symbolkompetenz, sind beim Sammeln und Deuten von Informationen wichtig. (vgl. (11), Seite 41ff)
Ein weiterer Teil dieser ersten Phase kann das Bearbeiten von Unterlagen oder das Erfragen von Informationen von anderen Stellen sein. Beispielsweise kommt nicht je-der Klient mit allen geordneten finanziellen Unterlagen zu einer Beratung mit finanziellem Schwerpunkt. Viele Leute in Belastungssituationen (Verschuldung, Traumata, Belastung durch Gewaltsituationen, …) entwickeln (irrationale) Vermeidungsstrategien und öffnen beispielsweise ihre Post nicht mehr.
Um die Situation vollständig beurteilen zu können, müssen Berater häufig auch mit anderen Stellen in Kontakt treten, die den Klienten früher schon beraten haben, oder für ihn Außenstehende kontaktieren und mit diesen zusammenarbeiten. Dabei sind juristische Probleme (Vollmachten) ebenso wie soziale und persönliche (Einbeziehung des Umfelds) zu beachten.
Religionswissenschaftler können in diesem Bereich ihre Kompetenzen beispielsweise dadurch nutzen, dass sie bei der Erzählung eines Klienten erkennen können, welche Problematik für diesen spezifischen Klienten von besonderer Bedeutung ist. Während es für einige Leute unvorstellbar wäre, mit der gesamten Familie in einer kleinen Wohnung zu leben, ist für andere die mögliche (räumliche) Trennung von der Familie un-vorstellbar. Auch wird der Begriff „Familie“ in unterschiedlichen Kulturen unterschied-lich verstanden. Daher betont beispielsweise auch die Caritas (als prinzipiell religiöser Verein) in der Beschreibung des Berufsprofils von Sozialarbeitern (8): „Dabei sollen sie Sozialarbeiter Menschen auch in ihren religiösen und kulturellen Zusammenhängen wahrnehmen und respektieren.”
Bei einem Erstgespräch ist ein Beispiel für die Bedeutung von religiösem und kulturellem Wissen (Symbolkompetenz (vgl. (9)) das „Händeschütteln“. Während die Geste zur Begrüßung in Deutschland üblich ist (wenn sie auch teilweise als formell oder veraltet angesehen wird), hat sie in anderen Kulturen nicht die gleiche Bedeutung.
Beispielsweise ist es für einige Menschen nicht vorstellbar, dass ein männlicher Klient einer weiblichen Beraterin zur Begrüßung die Hand reicht, weil keine Berührung passieren darf. Der Klient kann sich bei einer ausgestreckten Hand unter Druck gesetzt fühlen, seine religiösen oder kulturellen, wichtigen Vorstellungen zu ignorieren. Eine Beraterin kann selbst betroffen und beleidigt sein, wenn diese von ihr als höfliche Selbstverständlichkeit verstandene Geste abgewiesen wird.
So ein kulturelles Missverständnis kann die Beziehung von Berater und Klient beeinflussen und somit die ganze Beratung verschlechtern oder sogar verhindern. Religionskompetenzen können einem Berater dabei helfen, die Situation richtig einzuschätzen und sein Verhalten entsprechend anzupassen und in die Beratung mit einzubeziehen.
Hilfe leisten
Wenn die Situation ausreichend geklärt ist, beschäftigt sich der Berater mit der Lösung des Problems. Er oder sie leistet die spezialisierte Hilfe, die seine Beratungsstelle an-bietet. Das kann in sehr unterschiedlicher Form passieren, abhängig vom Angebot der Stelle.
Der Schuldnerberater, gibt Informationen an den Klienten, wie z.B.: Was ist Pfändbar, was nicht? Was ist eine Privatinsolvenz, welche Vor- und Nachteile hat sie? usw. Außerdem vermittelt der Schuldnerberater mit Gläubigern und strebt einen Vergleich ein. Zusammen mit dem Klienten wird ein Zahlungsplan für die Abzahlung der Schul-den entwickelt und eine Haushaltsanalyse durchgeführt. (vgl. (11), Seite 95ff)
Hierbei muss der Mitarbeiter immer die persönliche und kulturelle Situation des Klienten im Blick haben und diese in die Beratung miteinbeziehen, wieder ein Vorteil des Religionswissenschaftlers/der Religionswissenschaftlerin. „Dieser an den Ressourcen der Ratsuchenden orientierte Entwicklungsprozess soll … dazu befähigen, sozialökonomisch und –kulturell wieder an der Gesellschaft teilhaben zu können.“ (vgl. (12)) Damit das passieren kann, muss der Berater erst die religiöse und kulturelle Situation des Klienten kennen. Ein weiteres Beispiel, die mit der Symbolkompetenz und der Diskurskompetenz einfacher zu bewerkstelligen sind. (vgl. wie oben erwähnt und beschrieben (9))
In einigen Fällen besteht die Hilfe in Gesprächsterminen, die einer klassischen „psychologischen“ Beratung ähneln können. In anderen wird auch die (gesetzliche) Betreuung des Hilfesuchenden übernommen. In wieder anderen Bereichen gibt es nach dem Erstgespräch nur sehr wenig direkten Kontakt zwischen Berater und Klient.
Um die entsprechende Hilfe leisten zu können, benötigt der Berater Fachwissen und unterschiedlich weitreichende Fähigkeiten im Umgang mit den Klienten. Dieses Fach-wissen kann wiederum nah am Klienten sein (Erste Hilfe-Kenntnisse in einem Drogenkonsumraum) oder theoretischer Natur (Wissen zum Ausfüllen von Insolvenzanträgen).
Die Hilfeleistung durch die Beratungsstelle kann andauernd bleiben oder sich über viele Jahre hinziehen oder nur für ein oder zwei Gelegenheiten in Anspruch genommen werden.
Die meisten Beratungsangebote beziehen sich auf sehr spezifische Problemfelder. Die hier benötigten Fähigkeiten werden entweder durch ein Fachstudium (zum Juristen, Mediziner, …) erlangt oder durch spezifische Fortbildungen. Diese bauen wiederum darauf auf, dass die Teilnehmer Lernbereitschaft und -willen haben und über ein gewisses Grundverständnis der Problematik verfügen.
So ein Grundverständnis können Religionswissenschaftler aus ihrem Studium mitbringen (vgl. (2)) oder sich aneignen.
Hilfe vermitteln
Teilweise gehört es außerdem zu den (offiziellen oder inoffiziellen) Aufgaben eines Beraters, den weiteren Beratungsbedarf eines Klienten zu erkennen. Beispielsweise kann ein Schuldnerberater an eine Schwangerenberatung verweisen oder umgekehrt. Die zwei primären Ziele der Schuldnerberatung sind: Hilfe zur Selbsthilfe leisten und die Sicherung des Existenzminimum (vgl. (13)). Bei anderen Problemen, muss weiterverwiesen werden. Da, wie oben bereits erwähnt, meist mehrere Probleme zusammen-kommen, ist eine Vermittlung zu anderen Beratungsstellen wichtig. Deshalb gibt es auch oft Kooperationen zwischen Suchtberatungen, Schwangerschaftsberatungen, Tafel, etc.
In einigen Fällen ergeben sich besondere Problemfälle: Beispielsweise wenn der Berater die Gefährdung des Klienten oder dritter Personen erkennen kann. Mögliche Konsequenzen sind das Einschalten von offiziellen oder behördlichen Stellen (sozialpsychatrischer Dienst, Krankenhäuser, Jugendamt, …) oder auch das Abbrechen einer Beratung.
Auch bei der Vermittlung von Hilfen kann das Erkennen von Mustern und Gesamtzusammenhängen besonders nützlich sein. Probleme müssen als solche erkannt werden, aber können nur erfolgreich gelöst werden, wenn die Wahrnehmung von Berater und Klient dabei (grob) übereinstimmt.
Wie in (1) beschrieben muss man sich in der sozialen Beratung oft auch mit der Verknüpfung von Feldern beschäftigen: Migration und Suchtproblematik, Sexuelle Angriffe und Schwangerschaft, Schulden und Jugendarbeit. Religionswissenschaftler sind aus ihrem Studium die fachübergreifende Perspektive auf Probleme gewohnt, da sich das Studium aus unterschiedlichen Bereichen zusammensetzt. (vgl. (9))
Weitere Voraussetzungen
Die soziale Beratung stellt die Berater vor besondere persönliche Herausforderungen, weil sie sich täglich mit schwierigen Situationen und Fällen beschäftigen müssen. Außerdem gibt es formale Zugangskriterien für einige Berufe.
Statt diese im Einzelnen herauszuarbeiten, sollen hier noch einmal die besonderen Anforderungen an die persönlichen Kompetenzen eines sozialen Beraters herausgestellt werden (vgl. auch (8)):
- Soziale Kompetenz im Umgang mit anderen – In besonderem Maße muss ein Berater in der Lage sein, die Probleme eines Klienten zu verstehen und diesem seine Beratungsleistung zu vermitteln. Dazu gehört, aufzeigen zu können wo Möglichkeiten bestehen, aber sich auch abgrenzen zu können.
- Soziale Kompetenz in der Abgrenzung von Problemen – Berater werden mit extremen Schicksalen und den verbundenen Emotionen der Betroffenen konfrontiert und müssen sich deswegen mit diesen einerseits täglich auseinandersetzen können und andererseits stark davon abgrenzen können.
- Juristische Perspektive – Viele Beratungsleistungen greifen in das Leben der Betroffenen ein. Dabei kann es Probleme durch die Arbeit des Beraters geben und im schlimmsten Fall zu psychischen oder physischen Folgen für den Klienten kommen. Berater müssen sich nicht nur dieser möglichen Konsequenzen bewusst sein, son-dern bestimmte Risiken beispielsweise durch Versicherungen, Fortbildungen und Einhalten der Vorschriften (kein Handeln ohne unterschriebene Vollmacht etc.) ab-sichern.
Außerdem ist die finanzielle Perspektive in der sozialen Arbeit kein unwichtiges Argument gegen eine Karriere in diesem Bereich: Die meisten Stellen in der sozialen Beratung werden am psychischen Druck und der Verantwortung im Gegensatz zu anderen Beratungsleistungen (wie in Wirtschaft, Politik oder Selbstentwicklung) wesentlich schlechter bezahlt (siehe auch (2), S.28).
Quellen [Bearbeiten]
(1) Bermejo, Isaac. Die richtigen Zugangswege zur Zielgruppe finden. In neue caritas, Heft 17/2010. Freiburg 2010. (online verfügbar unter https://www.caritas.de/neue-caritas/heftarchiv/jahrgang2010/artikel/die-richtigen-zugangswege-zur-zielgruppe - zuletzt abgerufen am 08.07.2016)
(2) AGSE e.V. - Verein der Absolventen der Geistes- Sozial- und Erziehungs-wissenschaften Magdeburg. Das akademische Prekariat? - Berufliche Ein-stiegsmöglichkeiten für Geistes- und Sozialwissenschaftler. aktuali-siert, zuletzt abgerufen am 08.07.2016 unter http://www.uni-magde-burg.de/fgse/dekanat/news/sites/default/files/Dokumente/Blog/Bro-schuere_AGSE.pdf
(3) Bangert, Christopher: So finanziert sich die caritas, 2014 (https://www.caritas.de/diecaritas/transparenz/finanzierung/ueberblick - zu-letzt abgerufen am 08.07.2016)
(4) Deutscher Caritasverband. Fachverbände der Caritas. https://www.cari-tas.de/diecaritas/deutschercaritasverband/fachverbaende/ - zuletzt abgeru-fen am 08.07.2016
(5) Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband. Verbandsstruktur. http://www.diakonie.de/verbandsstruktur-9134.html - zuletzt abgerufen am 08.07.2016
(6) Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband. Stellenbörse: http://www.diakonie.de/verbandsstruktur-9134.html - zuletzt abgerufen am 08.07.2016
(7) Albrecht, Peter-Georg. Konkrete Konzepte der Sozialen Arbeit vor Ort. In Professionalisierung durch Milieuaktivierung und Sozialraumorientierung? Caritas-Sozialarbeit in der Entwicklung, 2008: 29-34. (online auszugsweise verfügbar unter http://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-531-91081-9_3 - zuletzt abgerufen am 08.07.2016)
(8) Deutscher Varitasverband. Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter. https://www.caritas.de/fuerprofis/arbeitenbeidercaritas/sozialeberufe/sozi-alarbeiter/in/sozialarbeiterin.aspx - zuletzt abgerufen am 08.07.2016
(9) Nagel, Alexander-Kenneth. Zu den (In-)Kompetenzen von Religionswissen-schaftlern. In Und was machst du später damit? Berufsperspektiven für Religi-onswissenschaftler und Absolventen anderer Kleiner Fächer, Frankfurt am Main 2011: 39-52
(10) § 19 Abs.2 InsO https://www.gesetze-im-internet.de/ - zuletzt abgeru-fen am 29.06.16
(11) Peter Schruth, Roger Kuntz, Klaus Müller, Claudia Stammler, Jürgen Wes-terath: Schuldnerberatung in der Sozialen Arbeit, 2004, 5. Auflage, Seite 93 – 97
(12) Landesarbeitergemeinschaft Schuldnerberatung Hessen e. V., Positions-papier: Soziale Schulderberatung, 2010 (http://www.schuldnerberatung-hes-sen.de/material/Positionspapier%20Soziale%20Schuldnerberatung.pdf ,- zu-letzt abgerufen am: 29.06.16
(13) Ulf Groth (Hrsg.): Praxishandbuch Schuldnerberatung, 2009
(14) http://www.bag-sb.de/ - zuletzt abgerufen am: 29.06.16