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C

CC0 (Null)

CC0 ist die am leichtesten verwendbare Creative Commons-Lizenz, da darunter lizenzierte Materialien gemeinfrei sind - und somit fĂŒr jeden ohne EinschrĂ€nkung nutzbar ("no rights reserved"). Das Teilen, VerĂ€ndern und Weitergeben von CC0 lizenzierten Materialien ist ohne weiteren Angaben somit legal. Es empfiehlt sich jedoch, CC0 lizenzierte Materialien als solche zu kennzeichnen.


Creative Commons

Creative Commons (CC) ist eine Non-Profit-Organisation, die Urheberinnen und Urhebern vorgefertigte LizenzvertrÀge zur Nutzung kreativer Materialien (Texte,Skripte, Aufgaben, Bilder, Grafiken, Audio etc.) durch Dritte anbietet.
Die CC-Lizenzen ermöglichen den Urheberinnen und Urhebern selbst unterschiedliche EinschrĂ€nkungen ihrer erstellten Materialien vorzunehmen, was die Weitergabe und -bearbeitung erleichtert. Die CC-Lizenzen können somit individueller an die WĂŒnsche der UrheberInnen angepasst werden als das sehr streng gefasste Copyright "(c) all rights reserved".


Creative Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen)

Die verschiedenen CC-Lizenzen


F

Freie Lizenzen

Urheberrechtlich geschĂŒtzte Werke, deren Nutzung, Weiterverarbeitung und Änderung erlaubt werden sollen, werden mit einer freier Lizenz (Nutzungslizenz) versehen. Zu den freien Lizenzen zĂ€hlen u.a. die Creative Commons-Lizenz sowie die BSD-Lizenz fĂŒr Open Source-Produkte.



M

MOOC

Die AbkĂŒrzung MOOC steht fĂŒr Massive Open Online Course und stellt einen reinen Onlinekurs fĂŒr Veranstaltungen mit hoher Teilnehmerzahl dar. Die Teilnahme ist i.d.R. kostenlos.


O

OCW

Die Open Course Ware (OCW) ist ursprĂŒnglich eine Umsetzung des Massachusetts Insitute of Technology (MIT). Die Idee dahinter ist eine Plattform zu schaffen, auf der Inhalte, wie z.B. Vorlesungsaufzeichnungen und Skripte, von vergangenenen Veranstaltungen online fĂŒr jeden frei zur VerfĂŒgung stehen.

Angelehnt an die OCW des MIT haben wir eine einheitliche OCW-Kursstruktur fĂŒr Moodle entwickelt, die Lehrenden sehr leicht ermöglicht, die eigene Veranstaltung vorzustellen. Es können solche OCW-Kurse mit Veranstaltungsbeschreibung, Seminarplan, Literaturangaben und ggf. Skripten, Vorlesungsaufzeichnungen, Tests usw. gefĂŒllt werden. Die OCW-Kurse sind auf der offenen Moodle-Seite fĂŒr jeden frei zugĂ€nglich.

Hier gelangen Sie zu dem Demokurs OCW, um eine genaue Vorstellung der Kursstruktur zu bekommen.


OER

OER steht fĂŒr Open Educational Resources, also freie Bildungsmaterialien, die im Internet zu finden und kostenfrei nutzbar sind. In der Regel stehen OER unter einer Creative Commons-Lizenz.

Hier gelangen Sie zu dem Selbstlernkurs "EinfĂŒhrung Open Educational Resources".


OERinfo

OERinfo ist eine Informationsstelle zu OER von dem Bundesministerium fĂŒr Bildung und Forschung. Dort ist ab dem FrĂŒhjahr 2017 ein erweiteres Angebot mit Informationen, Transfer und Vernetzung zu OER gegeben.


Offene Moodle-Kurse

 Zu offenen Kursen in Moodle haben Personen ohne UniversitÀtszugehörigkeit, LoginID und Kurs-Passwort Zugang.


Open Access

Unter Open Access wird der freie Zugang zu wissenschaftlicher Literatur verstanden. Darunter fÀllt, dass jeder ein solches Dokument lesen, herunterladen, speichern, verlinken und drucken darf.


Open Content

Open Content (freie Inhalte) sind Inhalte, deren kostenlose Nutzung und Weitergabe urheberrechtlich erlaubt ist. Open Content ist folglich ein Oberbriff fĂŒr u.a. OER, Open Data, Open Source oder Open Access



Open Data

Unter Open Data versteht man die freie VerfĂŒgbar- und Nutzbarkeit von in der Regel öffentlichen Daten. Open Data ist eine Voraussetzung fĂŒr Open Government und zĂ€hlt somit zur gleichen Kategorie wir Open Access, Open Education und Open Source.



Open Source

Open Source bezeichnet Software, deren Quellcode von jedem eingesehen werden kann (z.B. Linux). Oft wird der Begriff im Allgemeinen auch fĂŒr "frei verfĂŒgbares Wissen" verwendet und hat weitere "Open"-Bewegungen vorangefĂŒhrt.


U

Urheberrecht

Das Urheberrecht schĂŒtz das geistige, kreative Eigentum und regelt die Verwertung; also regelt das, was man mit Texten, Bildern, Musik, Software etc. machen darf und was nicht.


Urheberrechtsgesetz: § 60a UrhG

Der §60a UrhG ist eine sogenannte "Schranke des Urheberrecht" und erlaubt die Nutzung von urheberrechtlich geschĂŒtzten Materialien unter bestimmten Bedingungen fĂŒr die öffentliche ZugĂ€nglichmachung fĂŒr Unterricht und Forschung.
Zudem regelt der Paragraph die VergĂŒtung fĂŒr die erlaubnisfreie Nutzung. Diese Verwertung wird von den Verwertungsgesellschaften eingenommen. Was diese "Schranke des Urheberrechts" besagt, finden Sie unter: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__60a.html