Sachsenspiegel

Der Sachsenspiegel wurde als Rechtsbuch verstanden und enthält sächsisches Land- und Lehnrecht. Es wurde erstmals von Eike von Repgow zwischen 1224 und 1235 niedergeschrieben. Insgesamt existieren jedoch 460 Handschriften des Werkes, weshalb von einer sehr breite Überlieferung ausgegangen werden kann. Der Sachsenspiegel diente dem Deutschenspiegel und dem Schwabenspiegel als Grundlage. Durchgängige Illustrierungen geben darüber hinaus zeitgenössische Interpretationen des Textes wieder.


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