Der Sachsenspiegel wurde als Rechtsbuch
verstanden und enthält sächsisches Land- und Lehnrecht. Es wurde erstmals von
Eike von Repgow zwischen 1224 und 1235 niedergeschrieben. Insgesamt existieren
jedoch 460 Handschriften des Werkes, weshalb von einer sehr breite Überlieferung ausgegangen werden kann. Der Sachsenspiegel diente dem Deutschenspiegel und dem Schwabenspiegel
als Grundlage. Durchgängige Illustrierungen geben darüber hinaus zeitgenössische
Interpretationen des Textes wieder.