Der Schwabenspiegel wurde im Jahre 1287 verfasst
und ist in 300 Handschriften überliefert. Ihm liegen das römische und
kanonische Recht, frühmittelalterliche Rechtstexte sowie der Sachsenspiegel
zugrunde, ergänzt diese jedoch mit Einschüben und Spezifikationen, welche die
Rechtsräume des Oberdeutschen betrafen.