BAföG

Wenn du und deine Eltern (und auch dein Ehepartner und dein Kind) ein bestimmtes Einkommen und eine bestimmte Vermögensgrenze nicht überschreiten, hast du Anspruch auf BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz). Der Antrag sollte bis Ende Oktober 2020 (Harte Frist) beim BAföG-Amt Studierendenhaus, 1. Etage, Raum 121-160 eingegangen sein, damit du BAföG von Studienbeginn an, wenigstens als Nachzahlung, erhältst. Weitere Infos gibts beim AkaFö: https://www.akafoe.de/finanzieren/

Einen BAföG-Rechner, bei dem du schon mal einen groben Betrag ausrechnen kannst (der aber absolut ohne Gewähr ist), findest du auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, https://www.bafög.de/. Bei Fragen nerv einfach deinen Sachbearbeiter.

» Das Uni-ABC WS2024/25