Zulassungsbeschränkung im Master of Education (M.Ed.)

Zulassungsbeschränkung im Master of Education (M.Ed.)

von Philipp Julius Steinkrüger -
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Ab dem kommenden Wintersemester 2019/20 liegt bei keinem Master-of-Education-Fach mehr eine Zulassungsbeschränkung (NC) vor.

Ein Bewerbung über die Zulassungsstelle ist somit nicht mehr erforderlich.

B.A.-Absolvent/innen der RUB verwenden für die Umschreibung in den M.Ed. bitte weiterhin dieses Formular.