Erklärung zu Leistungsnachweisen

Erklärung zu Leistungsnachweisen

by Bernadette Ennemoser -
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Liebe Studierende,

in der letzten Sitzung ist es ja leider zu einiger Verwirrung gekommen, was die Leistungsnachweise angeht. Hier nochmal eine kurze Zusammenfassung:

Modul 2 B.A.: Das Modulhandbuch schreibt hierzu: "Mögliche Prüfungsformen sind z.B.: Essay, Protokoll (jeweils ca. 5000 Zeichen inkl. Leerzeichen für den Text - ohne Deckblatt, Verzeichnisse, Anhänge und Selbstständigkeitserklärung), Klausur im Umfang von ca. 60-90 Minuten etc. In jeder Vorlesung wird zudem die Möglichkeit gegeben, ggf. eine mündliche Prüfung (ca. 15 Minuten) als Studienleistung zu erbringen". Herr Scheler bietet in diesem Semester nur das Protokoll an, d.h. alle, die die VL in Modul 2 besuchen, müssen ein Protokoll verfassen. Alle, die schon erfolgreich eines eingereicht haben, müssen nichts weiter unternehmen, es wird kein zweites erweitertes Protokoll verlangt. Alle, die noch eins schreiben müssen, orientieren sich bitte an der Begrenzung max. 5000 Zeichen bzw. 3 Seiten (5000 Zeichen entspricht der bisherigen Vorgabe von max. 3 Seiten).

Modul 8 B.A.: Wer hier eine mündliche Prüfung absolvieren will, wendet sich bitte an Frau Kühnemann: bereichssekretariat2@rub.de.

Alle anderen: Wer nur 1 CP für die Teilnahme braucht, muss in eCampus angemeldet sein und nichts weiter unternehmen.

Herzliche Grüße und eine schöne vorlesungsfreie Zeit,
Bernadette Ennemoser