2. Alternative Messenger

Bevor wir einzelne Messenger durchgehen wird hier auf einen Artikel der Verbrauchschutzzentrale verlinkt, der immer wieder aktualisiert wird, sobald sich an den Konditionen für einzelne Messenger etwas ändert.

Die Messenger, die in dem Artikel besprochen werden, sind DSGVO-konform und können für die Kommunikation mit Schüler*innen genutzt werden.

Immer mehr Schulen nutzen Cloudsysteme, die eigene Messengerdienste mit anbieten, die werden aber in der Regel kaum genutzt. Die Dienste im Artikel können auch freizeitlich genutzt werden. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Schüler*innen diese Alternativen besser annehmen, besonders wenn es eine institutionelle Strategie gibt, dass Eltern direkt empfohlen wird, wenn die Kinder das Smartphone bekommen, dass es einige Apps gibt, die institutionell genutzt werden.