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Die Vorlesung Strafvollzug und Resozialisierung beschäftigt sich mit der Vollstreckung von Strafen in der Praxis – im Zentrum stehen Freiheitsstrafen (Strafvollzug), aber es wird auch ein Überblick über die Vollstreckung anderer Strafen, namentlich von zur Bewährung ausgesetzter Freiheitsstrafen gegeben. In allen Bereichen spielt der Zentralbegriff der „Resozialisierung“ eine große Rolle; seiner Entwicklung, den rechtlichen Grundlagen und seiner Verankerung im Verfassungsrecht wird daher auch in der Vorlesung viel Raum gegeben. 

Konkret geht es dann um die Organisation des Strafvollzugs nach den Landesstrafvollzugsgesetzen mit einem Schwerpunkt auf NRW, um detaillierte Regelungen zu Fragen der Unterbringung, der Außenkontakte, der Behandlungsmöglichkeiten, der Arbeit und Ausbildung oder der vorzeitigen Entlassung, wobei stets auch die Praxis im Auge behalten wird.

Semester: WiSe 2025/26
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