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Die Vorlesung Strafprozessrecht will einen Überblick über das deutsche Strafverfahren geben. Dabei wird Wert darauf gelegt, dass vor allem ein Grundverständnis für die strafverfahrensrechtlichen Besonderheiten vermittelt wird; nur einzelne ausgewählte Aspekte werden daher vertieft behandelt. Die Vorlesung beschäftigt sich dazu mit den rechtlichen Grundlagen und Zielen eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens und beleuchtet den Instanzenzug und die Rolle der verschiedenen Verfahrensbeteiligten (Gerichte, Staatsanwaltschaft, Beschuldigte, Verteidigung, Zeug:innen). Besprochen wird, wie Beweise gewonnen werden (Ermittlungsmaßnahmen), welche Zwangsmaßnahmen und Grundrechtseingriffe dazu möglich sind und wie Beweise verwendet werden können. Schließlich werden die verschiedenen Rechtsmittel erläutert.

Semester: WiSe 2025/26
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