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Herzlich willkommen zur Vorlesung Familienrecht und Erbrecht!

Gegenstand dieser Veranstaltung ist das Familien- und das Erbrecht sowie die Bezüge dieser Rechtsgebiete zueinander. In der ersten Semesterhälfte werden wir uns schwerpunktmäßig mit den wesentlichen Grundlagen des 4. Buches des BGB beschäftigen, also insbes. mit dem Eheschluss, den Wirkungen einer Ehe, dem ehelichen Güterrecht, dem Ende der Ehe und den weiteren familiären Beziehungen, insbes. zwischen Eltern und Kindern. Im Fokus der zweiten Semesterhälfte steht das Erbrecht, also das 5. Buch des BGB. Hier werden wir die wesentlichen Regelungen kennenlernen, nach denen sich insbesondere bestimmt, wie im Todesfall mit den Vermögensbestandteilen des Erblassers umzugehen ist.

Semester: WT 2025/26
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