Die Vorlesung richtet sich vor allem an diejenigen, die den Schwerpunktbereich 7 (Kriminalwissenschaften) gewĂ€hlt haben, aber natĂŒrlich auch an alle anderen, die sich fĂŒr das Thema JugendkriminalitĂ€t und staatliche Reaktionen darauf interessieren.
In der Vorlesung geht es zunÀchst um den Begriff der Jugend
und die JugendkriminalitÀt, die weit verbreitet, in der Regel eher leicht und
temporÀr ist. Wir werden uns auch mit der Entwicklung beschÀftigen und sehen,
ob es VerĂ€nderungen zum Schlimmeren gegeben hat. Der gröĂere Teil der Vorlesung
widmet sich dann den staatlichen Reaktionen auf JugendkriminalitÀt, dh den
spezifischen Regelungen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG), dem
Jugendstrafverfahren, den jugendstrafrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten und den
jeweiligen Akteur:innen. Gem. § 37 Abs. 1 JGG sollen Richter:innen bei den
Jugendgerichten und die JugendstaatsanwĂ€lt:innen âerzieherisch befĂ€higt und in
der Jugenderziehung erfahren sein. Sie sollen ĂŒber Kenntnisse auf den Gebieten
der Kriminologie, PÀdagogik und SozialpÀdagogik sowie der Jugendpsychologie
verfĂŒgen.â Im Sinne dieser Vorschrift wird daher in Zusammenspiel mit anderen
Vorlesungen des SPB 7 auf interdisziplinÀre Betrachtungen des Jugendstrafrechts
Wert gelegt.
Die Veranstaltung wird mit einer 120-minĂŒtigen VAK abgeschlossen.
- Kursleiter/in: Christine Viktoria Morgenstern