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Die Vorlesung richtet sich vor allem an diejenigen, die den Schwerpunktbereich 7 (Kriminalwissenschaften) gewĂ€hlt haben, aber natĂŒrlich auch an alle anderen, die sich fĂŒr das Thema JugendkriminalitĂ€t und staatliche Reaktionen darauf interessieren.

In der Vorlesung geht es zunĂ€chst um den Begriff der Jugend und die JugendkriminalitĂ€t, die weit verbreitet, in der Regel eher leicht und temporĂ€r ist. Wir werden uns auch mit der Entwicklung beschĂ€ftigen und sehen, ob es VerĂ€nderungen zum Schlimmeren gegeben hat. Der grĂ¶ĂŸere Teil der Vorlesung widmet sich dann den staatlichen Reaktionen auf JugendkriminalitĂ€t, dh den spezifischen Regelungen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG), dem Jugendstrafverfahren, den jugendstrafrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten und den jeweiligen Akteur:innen. Gem. § 37 Abs. 1 JGG sollen Richter:innen bei den Jugendgerichten und die JugendstaatsanwĂ€lt:innen „erzieherisch befĂ€higt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Sie sollen ĂŒber Kenntnisse auf den Gebieten der Kriminologie, PĂ€dagogik und SozialpĂ€dagogik sowie der Jugendpsychologie verfĂŒgen.“ Im Sinne dieser Vorschrift wird daher in Zusammenspiel mit anderen Vorlesungen des SPB 7 auf interdisziplinĂ€re Betrachtungen des Jugendstrafrechts Wert gelegt.

Die Veranstaltung wird mit einer 120-minĂŒtigen VAK abgeschlossen.


Semester: ST 2024
Self enrolment (Teilnehmer/in)
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