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„Das Grundgesetz gilt nunmehr praktisch so, wie das Bundesverfassungsgericht es auslegt.“ Dieses schon 1962 geprĂ€gte Zitat Smends verdeutlicht die hervorgehobene Stellung des BVerfG bei der Verfassungsinterpretation, die durch einen Blick in die Kommentarliteratur bestĂ€tigt wird. Aber wie unumstĂ¶ĂŸlich sind die hĂ€ufig vom Einzelfall losgelösten MaßstĂ€be aus Karlsruhe? Dieser Frage geht das Kolloquium anhand ausgewĂ€hlter, aktueller Leitentscheidungen sowie wegweisender BeitrĂ€ge aus dem Schrifttum nach und untersucht das VerhĂ€ltnis des Gerichts zu anderen Verfassungsorganen, den Vorgang seiner Entscheidungsfindung und die Methode der Maßstabsbildung.

Die Veranstaltung zielt zunĂ€chst darauf ab, Kenntnisse des Verfassungs- und Verfassungsprozessrechts zu vertiefen und die methodischen Fertigkeiten bei der Auslegung des Grundgesetzes zu verfeinern. Daneben soll ein Blick in das Innere des BVerfG dessen Arbeitsweise nachvollziehbar machen. Über die Wissensvermittlung hinaus soll die Überzeugungskraft einzelner Entscheidungen mit Hilfe der einschlĂ€gigen Literatur kritisch hinterfragt werden, indem die StĂ€rken und SchwĂ€chen der Argumentation herausgearbeitet und in Relation zur Doppelnatur des BVerfG als Gericht und Verfassungsorgan gesetzt werden. Dadurch werden nicht nur (dogmatische) wissenschaftliche FĂ€higkeiten geschult, sondern die Teilnehmer reflektieren auch ihre eigene Rolle als Verfassungsinterpreten.

Semester: WT 2023/24
Selbsteinschreibung
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