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Das Grundgesetz gilt nunmehr praktisch so, wie das Bundesverfassungsgericht es auslegt.“ Dieses schon 1962 geprägte Zitat Smends verdeutlicht die hervorgehobene Stellung des BVerfG bei der Verfassungsinterpretation, die durch einen Blick in die Kommentarliteratur bestätigt wird. Aber wie unumstößlich sind die häufig vom Einzelfall losgelösten Maßstäbe aus Karlsruhe? Dieser Frage geht das Kolloquium anhand ausgewählter, aktueller Leitentscheidungen sowie wegweisender Beiträge aus dem Schrifttum nach und untersucht das Verhältnis des Gerichts zu anderen Verfassungsorganen, den Vorgang seiner Entscheidungsfindung und die Methode der Maßstabsbildung.

Die Veranstaltung zielt zunächst darauf ab, Kenntnisse des Verfassungs- und Verfassungsprozessrechts zu vertiefen und die methodischen Fertigkeiten bei der Auslegung des Grundgesetzes zu verfeinern. Daneben soll ein Blick in das Innere des BVerfG dessen Arbeitsweise nachvollziehbar machen. Über die Wissensvermittlung hinaus soll die Überzeugungskraft einzelner Entscheidungen mit Hilfe der einschlägigen Literatur kritisch hinterfragt werden, indem die Stärken und Schwächen der Argumentation herausgearbeitet und in Relation zur Doppelnatur des BVerfG als Gericht und Verfassungsorgan gesetzt werden. Dadurch werden nicht nur (dogmatische) wissenschaftliche Fähigkeiten geschult, sondern die Teilnehmer reflektieren auch ihre eigene Rolle als Verfassungsinterpreten.

Semester: WT 2023/24
Selbsteinschreibung
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