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Whiteboards
âș Werden Whiteboards ĂŒberhaupt in Schulen eingesetzt?
Immer mehr Schulen tauschen die klassische Tafel gegen ein Whiteboard ein, daher ist es fĂŒr angehende Lehrer unumgĂ€nglich sich mit dem Medium Whiteboard auseinanderzusetzen. An einigen Schulen werden Sie sogar ĂŒberhaupt keine klassischen Tafeln mehr vorfinden, sondern ausschlieĂlich interaktive Whiteboards.
âș An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit oder Fragen zu einem Whiteboard habe?
Wenn Sie Fragen haben, die in diesem Kurs noch nicht durch eines der Videos geklÀrt worden sind, dann können Sie sich gerne bei dem eTeam PSE melden! Matthias Kostrzewa und Theresa Jacobi helfen Ihnen gerne weiter. Am einfachsten wÀre es, wenn Sie Ihre Frage im Forum stellen.
âș Besteht die Möglichkeit in der Uni an einem Whiteboard zu ĂŒben und die Funktionen der Software zu testen?
FĂŒr Studierende und Dozierende der RUB werden offene Sprechstundentermine (vor allem in der vorlesungsfreien Zeit) angeboten, an denen Sie vorbei kommen und einmal ungestört das Whiteboard ausprobieren können. Voraussetzung dafĂŒr ist, dass Sie die den Badge "Whiteboard-Kenner" erhalten. Lehrende der RUB können zudem einen individuellen Termin ausmachen: eteam+pse@rub.de
âș Ist der Einsatz von interaktiven Whiteboards im Unterricht sinnvoll?
Durch die Videos haben Sie gesehen, welche Möglichkeiten sich Ihnen durch die Arbeit mit dem Whiteboard bieten. ABER: Ein Whiteboard sollte nur eingesetzt werden, wenn es auch didaktisch sinnvoll ist. Man sollte sich vorher genau ĂŒberlegen, wie und wofĂŒr man das Whiteboard einsetzten möchte.
âș Wie und wo kann ich mir SMART Notebook herunterladen?
SMART Notebook steht Ihnen als Lehrkraft an einer Schule mit SMART Boards in der Regel kostenlos zur VerfĂŒgung. Wenn Sie das Programm zunĂ€chst testen wollen, erhalten Sie hier eine 45-tĂ€gige Testversion. NatĂŒrlich können Sie die Software ĂŒber SMART auch kĂ€uflich erwerben. Es ist aber auch möglich ein interaktives Whiteboard mit anderer, zum Teil Open Source Software zu nutzen. Beispiele hierfĂŒr sind Sakore oder Microsoft One Note (fĂŒr RUB-Studierende kostenfrei via Office365)
âș Werden Schulungen fĂŒr Whiteboards angeboten?
Wir bieten Schulungen fĂŒr Lehrende der Ruhr-UniversitĂ€t an. Gerne können Sie uns auch fĂŒr Ihr Seminar mit Lehramts-Studierenden buchen. Hier wĂ€re denkbar, dass wir eine Seminarsitzung ĂŒbernehmen. Kontaktieren Sie uns einfach.
Urheberrecht und Datenschutz
âș Kann ich fĂŒr Lehrzwecke alle Texte, Bilder, Videos und Musik aus dem Internet nutzen?
Nein, bitten nutzen Sie nur Bild- und Musikdateien mit einer Creative Commons Lizenz oder nutzen Sie gemeinfreie Bilder (CC0-Lizenz). Eine ausfĂŒhrliche Information finden Sie auch in dem Kapitel "Urheberrecht".
âș Wo finde ich Bilder, die ich fĂŒr PrĂ€sentationen nutzen kann?
Gemeinfreie Bilder finden Sie auf www.pixabay.de. FĂŒr Bilder unter CC-Lizenz empfehlen wir die CC-Search. In unserem Video (erscheint August 2016) zur Bildersuche im Kapitel Urheberrecht geben wir weitere nĂŒtzliche Tipps.
âș Wie viele Seiten eines Buches darf ich einscannen und bei Moodle hochladen?
FĂŒr den eigenen Unterrichtsgebrauch in der Schule können aus Printmedien, die ab 2005 erschienen sind, eingescannt werden:
bis zu 10 %, jedoch nicht mehr als 20 Seiten. Das gilt fĂŒr alle Printmedien, d.h. auch fĂŒr SchulbĂŒcher, Arbeitshefte, SachbĂŒcher, Musikeditionen und belletristische Werke.
Kleine Werke sogar vollstÀndig. VollstÀndig eingescannt werden können:
Musikeditionen mit maximal 6 Seiten,
sonstige Druckwerke (auĂer SchulbĂŒchern und Unterrichtsmaterialien!) mit maximal 25 Seiten
sowie
alle Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen.
âș Ist Moodle nicht ein geschĂŒtzter Raum, in dem ich alles hochladen kann?
Die meisten Kurse in Moodle sind zwar passwortgeschĂŒtzt und somit nicht öffentlich zugĂ€nglich fĂŒr jeden, dennoch muss auch hier das Urheberrecht beachtet werden.
âș Darf ich die Videos aus diesem Moodle-Kurs weiter verwenden und in Lehrveranstaltungen einsetzen?
Alle Inhalte und Videos stehen - sofern nicht anders angegeben - unter der Creative Commons Lizenz CC BY SA 4.0.
Das bedeutet, dass alle Inhalte geteilt und bearbeitet werden dĂŒrfen. DafĂŒr muss lediglich folgende Urheberrechtsangabe (inkl. Hyperlinks) in direkte NĂ€he zum verwendeten Werk stehen: "Titel des Inhaltes/Videos" Matthias Kostrzewa und Theresa Jacobi, PSE und RUBeL der Ruhr-UniversitĂ€t Bochum; CC-BY SA 4.0