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FĂŒr Studierende aller Fachrichtungen bietet die Refugee Law Clinic Bochum e.V. in Kooperation mit der juristischen FakultĂ€t der Ruhr-UniversitĂ€t Bochum die Vorlesung "Asyl- und Aufenthaltsrecht" an.

Wir beleuchten die genannten Rechtsgebiete inkl. verfassungsrechtlicher und internationaler HintergrĂŒnde und fĂŒhrenin praxisrelevante BeratungsfĂ€higkeiten wie Legal English in Refugee and Migration Law sowie GesprĂ€chsfĂŒhrung ein.

Die Refugee Law Clinic Bochum e. V. ist ein 2015 von Studierenden gegrĂŒndeter Verein, der kostenlose studentische Rechtsberatung fĂŒr GeflĂŒchtete anbietet. Die studentischen Berater:innen werden dabeidurch den mit RechtsanwĂ€ltinnen und RechtsanwĂ€lten besetzten Beirat unterstĂŒtzt.

Die erfolgreiche Teilnahme an der Vorlesung ist an eine aktive Teilnahme(AT) geknĂŒpft. Anwesenheit wird zu 80% vorausgesetzt, dh. man darf bei 3 Vorlesungen fehlen, allerdings sind einige Vorlesungen fĂŒr alle verpflichtend.

Um dich anzumelden, beschreibe uns bitte in einer kurzen E-Mail an bewerbung@rlc-bochum.de deine Motivation, wieso du an der Vorlesung teilnehmen möchtest. Bspw. warum du dir vorstellenkannst bei uns zu beraten oder mit welchem besonderen Interesse du dich mit Asyl- und Aufenthaltsrecht beschÀftigst.

Bewerbungsfrist ist der 25.03.2022.

Die Refugee Law Clinic Bochum e.V. bildet in Zusammenarbeit mit Praktizierenden und Forschenden aus dem Migrationsrecht fĂŒr eine Rechtsberatung im Asyl- und Aufenthaltsrecht nach § 6 Rechtsdienstleistungsgesetz aus.

Die Studierenden werden in Zukunft in sich daran anschließenden Seminaren fortgebildet. Hier werden allgemeine sowie spezielle Themen des relevanten Asyl- und AuslĂ€nderrechts vermittelt. Die Anschlussseminare werden jĂ€hrlich variieren, weshalb auch bereits beratende Studierende an ihnen teilnehmen dĂŒrfen um sich fortzubilden.

Wesentlicher Teil der Ausbildung ist aber das „learning on the job“. Nach erfolgreichem Abschluss der Pflichtveranstaltungen schließt sich die praktische Ausbildung an. Insbesondere durch die Recherche fĂŒr den „eigenen Fall“ können die Studierende bereits erlangtes Wissen vertiefen. Außerdem setzen sie hier erstmals das theoretische Wissen praktisch um und verfestigen es entsprechend.

Die Neulinge (so genannten Junior Consultants) hospitieren zunĂ€chst in den einzelnen Sprechstunden. Dabei sollen sie von erfahreneren Senior Consultants begleitet werden. Jedenfalls nach den drei obligatorischen Hospitationen können die Beratenden sodann eigene Sprechstunden leiten (Senior Consultant). Die erarbeiteten FĂ€higkeiten werden anlĂ€sslich der halbmonatlich stattfindenden Supervisionen im GesprĂ€ch mit unserem Beirat fortlaufend ĂŒberprĂŒft.
Semester: ST 2024
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