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Religionsunterricht ist in der öffentlichen Schule ein ordentliches Lehrfach. Er hat Teil am Bildungsauftrag der Schule und ordnet sich ein in deren institutionelles Bedingungsgefüge. Implizit wird damit freilich etwas behauptet, was pädagogisch wie theologisch keineswegs selbstverständlich ist: die Lehrbarkeit und Lernbarkeit von Religion. Wenn gleich zwischen Religion und Glaube zu unterscheiden ist, stellen sich doch bereits hinsichtlich der Religion erhebliche Zweifel an deren Erlernbarkeit ein. 

Kann man Religion lernen? Oder erschließen sich nur Teilaspekte dem Lernprozess, während andere - vielleicht sogar die elementarsten - vom Lernprozess gerade nicht erfasst werden können? Was bedeutet Lernen im Bereich Religion, wozu dient es? 

Gibt es Bezüge zwischen der biographischen Entwicklung des Denkens und bestimmten Formen religiösen Lernens? Diesem komplexen Gefüge widmet sich die Vorlesung in vier Schritten. Nach einer Auseinandersetzung mit dem Religionsbegriff und dem Begriff des Lernens werden Aspekte religiösen Lernens und der Zusammenhang zwischen Religionspädagogik und Bildung behandelt. 

 Literaturhinweise:  Die Literaturhinweise werden zu Beginn der Veranstaltung bekanntgegeben

Semester: WiSe 2024/25
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