Einschreibeoptionen

Die Auslage wird der Fakultät durch Aushang und den nach § 6 Abs. 1 zur Betreuung von Dissertationen berechtigten Mitgliedern
der Fakultät auf geeignete Weise bekannt gegeben. Jedes promovierte Mitglied der Fakultät für Geschichtswissenschaft kann
bis eine Woche nach Schluss der Auslagefrist eine schriftliche Stellungnahme zu der Dissertation abgeben
.

Semester: WiSe 2023/24
Selbsteinschreibung (Teilnehmer/in)
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