Brückenprojekte sind niedrigschwellige Betreuungsangebote, die Kinder aus Familien mit Fluchthintergrund oder in vergleichbaren Lebenslagen an institutionalisierte Formen von Kindertagesbetreuung heranführen sollen. Das Land NRW stellt seit dem Jahr 2015
Haushaltsmittel für die Kinderbetreuung in besonderen Fällen bereit. Hieraus werden im Wesentlichen die sogenannten Brückenprojekte finanziert. Kinder aus Familien mit Fluchthintergrund oder in vergleichbaren Lebenslagen besuchen aufgrund belastender
Erfahrungen oder bedingt durch sprachliche Barrieren nicht immer sofort ein Regelangebot. In den Brückenprojekten werden diese Kinder bereits in der ersten Zeit nach ihren individuellen Bedarfen und Bedürfnissen gefördert und gleichzeitig auf den Besuch
einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege vorbereitet.
Entsprechende Projektanträge können von anerkannten Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe über die örtlichen Jugendämter an die Landesjugendämter gestellt werden.
Hier finden Sie die Fördergrundsätze zur Vergabe von Projektmitteln zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen zum Download: