Die Vorlesung richtet sich vor allem an diejenigen, die den Schwerpunktbereich 7 (Kriminalwissenschaften) gewählt haben, aber natürlich auch an alle anderen, die sich für das Thema Jugendkriminalität und staatliche Reaktionen darauf interessieren.

In der Vorlesung geht es zunächst um den Begriff der Jugend und die Jugendkriminalität, die weit verbreitet, in der Regel eher leicht und temporär ist. Wir werden uns auch mit der Entwicklung beschäftigen und sehen, ob es Veränderungen zum Schlimmeren gegeben hat. Der größere Teil der Vorlesung widmet sich dann den staatlichen Reaktionen auf Jugendkriminalität, dh den spezifischen Regelungen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG), dem Jugendstrafverfahren, den jugendstrafrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten und den jeweiligen Akteur:innen. Gem. § 37 Abs. 1 JGG sollen Richter:innen bei den Jugendgerichten und die Jugendstaatsanwält:innen „erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Sie sollen über Kenntnisse auf den Gebieten der Kriminologie, Pädagogik und Sozialpädagogik sowie der Jugendpsychologie verfügen.“ Im Sinne dieser Vorschrift wird daher in Zusammenspiel mit anderen Vorlesungen des SPB 7 auf interdisziplinäre Betrachtungen des Jugendstrafrechts Wert gelegt.

Die Veranstaltung wird mit einer 120-minütigen VAK abgeschlossen.


Semester: ST 2024