Die Vorlesung richtet sich vor allem an diejenigen, die den Schwerpunktbereich 7 (Kriminalwissenschaften) gewählt haben, aber natürlich auch an alle anderen, die sich für das Thema Jugendkriminalität und staatliche Reaktionen darauf interessieren.
In der Vorlesung geht es zunächst um den Begriff der Jugend
und die Jugendkriminalität, die weit verbreitet, in der Regel eher leicht und
temporär ist. Wir werden uns auch mit der Entwicklung beschäftigen und sehen,
ob es Veränderungen zum Schlimmeren gegeben hat. Der größere Teil der Vorlesung
widmet sich dann den staatlichen Reaktionen auf Jugendkriminalität, dh den
spezifischen Regelungen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG), dem
Jugendstrafverfahren, den jugendstrafrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten und den
jeweiligen Akteur:innen. Gem. § 37 Abs. 1 JGG sollen Richter:innen bei den
Jugendgerichten und die Jugendstaatsanwält:innen „erzieherisch befähigt und in
der Jugenderziehung erfahren sein. Sie sollen über Kenntnisse auf den Gebieten
der Kriminologie, Pädagogik und Sozialpädagogik sowie der Jugendpsychologie
verfügen.“ Im Sinne dieser Vorschrift wird daher in Zusammenspiel mit anderen
Vorlesungen des SPB 7 auf interdisziplinäre Betrachtungen des Jugendstrafrechts
Wert gelegt.
Die Veranstaltung wird mit einer 120-minütigen VAK abgeschlossen.
- Kursleiter/in: Christine Viktoria Morgenstern