Die am 10.12. 1948 von den Vereinten Nationen verabschiedeten Menschenrechte bilden den Kern der moralischen Überzeugungen moderner Gesellschaften. Sie sind ethischer Maßstab und leiten zugleich die Gesetzgebung an, sie sind die „Eltern aller Gesetze“ (A. Sen). In Deutschland entspricht dem die Stellung der Grundartikel des Grundgesetzes (Art. 1-20), die in ihrer Substanz nicht aufgehoben werden dürfen.
Die Menschenrechte stehen historisch und sachlich in einem engen Zusammenhang mit christlichen Grundsätzen: Sie sind Ausdruck der Würde, die allen Menschen auf Grund ihrer Gottebenbildlichkeit zukommt. Die Menschenrechte können aber auch von Menschen anderer Religionen und Weltanschauungen begründet oder akzeptiert werden, wie es z.B. in der französischen Revolution deutlich wurde. Zudem haben sich die großen Kirchen in Europa – anders als die meisten Kirchen in den USA – lange Zeit schwer getan mit der Akzeptanz der Menschenrechte.
In der Vorlesung sollen die „Entdeckungsgeschichte“ der Menschenrechte, die zeigt, dass sie häufig als Reaktion auf elementare Unrechts- und Leidenserfahrungen entstanden sind, deren Grundformen (individuelle, politische, wirtschaftlich-soziale und kulturelle Menschenrechte) und ihre heutige Relevanz aufgezeigt werden.
Von den Teilnehmenden wird neben der regelmäßigen Teilnahme die Beantwortung von Fragen zur Vorlesung oder die Einreichung eines Essays erwartet.

Semester: SoSe 2024