Für Studierende aller Fachrichtungen bietet die Refugee Law Clinic Bochum e.V. in Kooperation mit der juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum die Vorlesung "Asyl- und Aufenthaltsrecht" an.

Wir beleuchten die genannten Rechtsgebiete inkl. verfassungsrechtlicher und internationaler Hintergründe und führenin praxisrelevante Beratungsfähigkeiten wie Legal English in Refugee and Migration Law sowie Gesprächsführung ein.

Die Refugee Law Clinic Bochum e. V. ist ein 2015 von Studierenden gegründeter Verein, der kostenlose studentische Rechtsberatung für Geflüchtete anbietet. Die studentischen Berater:innen werden dabeidurch den mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten besetzten Beirat unterstützt.

Die erfolgreiche Teilnahme an der Vorlesung ist an eine aktive Teilnahme(AT) geknüpft. Anwesenheit wird zu 80% vorausgesetzt, dh. man darf bei 3 Vorlesungen fehlen, allerdings sind einige Vorlesungen für alle verpflichtend.

Um dich anzumelden, beschreibe uns bitte in einer kurzen E-Mail an bewerbung@rlc-bochum.de deine Motivation, wieso du an der Vorlesung teilnehmen möchtest. Bspw. warum du dir vorstellenkannst bei uns zu beraten oder mit welchem besonderen Interesse du dich mit Asyl- und Aufenthaltsrecht beschäftigst.

Bewerbungsfrist ist der 25.03.2022.

Die Refugee Law Clinic Bochum e.V. bildet in Zusammenarbeit mit Praktizierenden und Forschenden aus dem Migrationsrecht für eine Rechtsberatung im Asyl- und Aufenthaltsrecht nach § 6 Rechtsdienstleistungsgesetz aus.

Die Studierenden werden in Zukunft in sich daran anschließenden Seminaren fortgebildet. Hier werden allgemeine sowie spezielle Themen des relevanten Asyl- und Ausländerrechts vermittelt. Die Anschlussseminare werden jährlich variieren, weshalb auch bereits beratende Studierende an ihnen teilnehmen dürfen um sich fortzubilden.

Wesentlicher Teil der Ausbildung ist aber das „learning on the job“. Nach erfolgreichem Abschluss der Pflichtveranstaltungen schließt sich die praktische Ausbildung an. Insbesondere durch die Recherche für den „eigenen Fall“ können die Studierende bereits erlangtes Wissen vertiefen. Außerdem setzen sie hier erstmals das theoretische Wissen praktisch um und verfestigen es entsprechend.

Die Neulinge (so genannten Junior Consultants) hospitieren zunächst in den einzelnen Sprechstunden. Dabei sollen sie von erfahreneren Senior Consultants begleitet werden. Jedenfalls nach den drei obligatorischen Hospitationen können die Beratenden sodann eigene Sprechstunden leiten (Senior Consultant). Die erarbeiteten Fähigkeiten werden anlässlich der halbmonatlich stattfindenden Supervisionen im Gespräch mit unserem Beirat fortlaufend überprüft.
Semester: ST 2024