In der Charta der Vereinten Nationen und den daraus folgenden internationalen Vereinbarungen sowie im deutschen Grundgesetz wird die Menschenwürde als Grundlage der Zuerkennung gleicher Rechte und Freiheiten aller Menschen anerkannt. Das Bundesverfassungsgericht bejaht die Menschenwürde als subjektives Grundrecht und sieht insbesondere in der Selbstbestimmung des Menschen ihren konkreten Ausdruck. In der Vorlesung sollen die historischen Wurzeln und grundlegende Interpretationsmodelle der Menschenwürde und des Gedankens der Selbstbestimmung seit der Antike mit einem Schwerpunkt auf die Philosophie und Theologie der Neuzeit vorgestellt werden. In einem weiteren Schritt werden aktuelle rechtsethische Konsequenzen der Menschenwürde vorgestellt und diskutiert, wie die Frage nach dem assistierten Suizid und weitere medizinethische Fragen am Lebensbeginn und -ende, Rechte von behinderten Menschen, Kinderrechte u.a.

--- Asynchrone Lehrveranstaltung ---
Semester: SoSe 2024