Die Auslage wird der Fakultät durch Aushang und den nach § 6 Abs. 1 zur Betreuung von Dissertationen berechtigten Mitgliedern der Fakultät auf geeignete Weise bekannt gegeben. Jedes promovierte Mitglied der Fakultät für Geschichtswissenschaft kann bis eine Woche nach Schluss der Auslagefrist eine schriftliche Stellungnahme zu der Dissertation abgeben.

Semester: WiSe 2023/24
Organisationseinheit: - Kurs gehört nicht zu einer Lehrveranstaltung -