Die Menschenrechte gehen von der allgemein einleuchtenden Idee aus, dass schwere Schädigungen des menschlichen Lebens mit der Menschenwürde unvereinbar sind, und dass dem Menschen daher bestimmte Freiheitsrechte sowie soziale und kulturelle Rechte ohne Einschränkungen zustehen. In diesem Sinn sind sie zu einem zentralen Orientierungspunkt an der Schnittstelle von Recht und Ethik geworden. Historisch und systematisch sind die Menschenrechte eng mit der Christentumsgeschichte verbunden, wenngleich sie vielfach gegen die Kirchen behauptet und durchgesetzt worden sind. Gegenwärtig spielt diese historische Verwurzelung im globalen Kontext eine wichtige Rolle, indem die Universalität oder Partikularität dieser Konzeption diskutiert wird. Die Vorlesung erörtert die Menschenrechte als Grundprinzipien des gesellschaftlichen Zusammenlebens zunächst in theologischer Perspektive, um sodann nach deren rechtlichen Bedeutungen und den politischen Implikationen in einer pluralen Gesellschaft zu fragen.

Semester: ST 2024