Erweiterter Unfallversicherungsschutz im Homeoffice und bei mobilem Arbeiten
Abschlussbedingungen
Der Unfallversicherungsschutz im Homeoffice und bei mobilem Arbeiten
beschränkt sich künftig nicht mehr nur auf die sogenannten Betriebswege,
wie etwa den Weg zum Drucker im anderen Raum oder zum Schrank, in dem
sich die Bürounterlagen befinden. Vielmehr besteht zukünftig der gleiche
Unfallversicherungsschutz im Homeoffice wie bei der Arbeit im Betrieb.
Also auch der Weg im eigenem Haushalt zum Holen eines Getränks, zur
Nahrungsaufnahme oder zum Toilettengang wird nun mitberücksichtigt.
Weiteres s. Link von Verdi
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