▶ 🔚 Exmatrikulation

  • Exmatrikulieren Sie sich bitte immer aktiv selbst und warten Sie nicht auf eine automatische Exmatrikulation.

  • Nur bei einer manuellen Exmatrikulation erhalten Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung.

  • Diese Bescheinigung wird zwingend von mehreren Behörden (z. B. Krankenkasse, BAföG, Arbeitgeber) benötigt.

Antragstellung:
Die Exmatrikulation ist beim Studierendensekretariat zu beantragen.

Weitere Informationen:
Alle relevanten Hinweise sowie eine detaillierte Prozessbeschreibung finden Sie auf der Website des Studierendensekretariats.

最終更新日時: 2026年 02月 8日(日曜日) 08:41