▶ 💰 BAföG & „Übliche Leistungen“
Aggregazione dei criteri
▶ 💰 BAföG & „Übliche Leistungen“
BAföG-Empfänger*innen müssen dem BAföG-Amt (in Bochum: AkaFö) ihre „Üblichen Leistungen“ nachweisen.
Dieser Nachweis ist ab Ende des 3. Fachsemesters (FS) möglich.
📄 Nachweis an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft:
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Studierende erzeugen selbstständig ein prüfbares Datenblatt via FlexNow
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dieses PDF-Dokument wird direkt beim AkaFö eingereicht
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Formblatt 5, Stempel oder Unterschrift durch das Prüfungsamt sind nicht notwendig
🤝 Nachteilsausgleich:
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Studierende mit Nachteilsausgleich sollten diesen beifügen
📊 Übliche Leistungen:
| Studiengang | nach dem 3. FS | nach dem 4. FS | nach dem 5. FS |
|---|---|---|---|
| B.Sc. Management & Economics | 75 cp | 105 cp | 135 cp |
| 2-Fach-B.A. Wirtschaftswissenschaft (BWL/VWL, ohne zweites Fach & Optionalbereich) | 30 cp | 42 cp | 54 cp |
Ultime modifiche: sabato, 17 gennaio 2026, 07:35