💰 BAföG & „Übliche Leistungen“

BAföG-Empfänger*innen müssen dem BAföG-Amt (in Bochum: AkaFö) ihre „Üblichen Leistungen“ nachweisen.
Dieser Nachweis ist ab Ende des 3. Fachsemesters (FS) möglich.

📄 Nachweis an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft:

  • Studierende erzeugen selbstständig ein prüfbares Datenblatt via FlexNow

  • dieses PDF-Dokument wird direkt beim AkaFö eingereicht

  • Formblatt 5, Stempel oder Unterschrift durch das Prüfungsamt sind nicht notwendig

🤝 Nachteilsausgleich:

  • Studierende mit Nachteilsausgleich sollten diesen beifügen

📊 Übliche Leistungen:

Studiengang nach dem 3. FS nach dem 4. FS nach dem 5. FS
B.Sc. Management & Economics 75 cp 105 cp 135 cp
2-Fach-B.A. Wirtschaftswissenschaft (BWL/VWL, ohne zweites Fach & Optionalbereich) 30 cp 42 cp 54 cp
Modifié le: samedi 17 janvier 2026, 07:35