Da der Baugrund nur Punktuell bekannt ist, müssen Anker einer Abnahmeprüfung unterzogen werden. Ist die Prüfung bestanden, wird der geprüfte Anker vorgespannt und kann zum Beispiel eine Verbauwand stützen und horizontale Verformungen verringern.

Zuletzt geändert: Freitag, 14. Februar 2025, 18:03