FĂĽr behinderte und chronisch erkrankte Studierende besteht die Möglichkeit, fĂĽr die Ablegung ihrer PrĂĽfungsleistungen einen Nachteilsausgleich zu beantragen.  Hierbei handelt es sich um eine bedarfsgerechte Gestaltung der Bedingungen, um Ihnen das Absolvieren der entsprechenden Leistungen unter chancengleichen Kriterien zu ermöglichen.

Der Antrag auf Nachteilsausgleich sollte möglichst frühzeitig gestellt und mit einem ausführlichen, ärztlichen Attest bei der Koordinationsstelle des Gemeinsamen Prüfungsausschusses (GA 1/156) eingereicht werden. Zur Beratung steht zudem das Beratungszentrum zur Inklusion Behinderter (BZI) im Studierendenhaus zur Verfügung.


Ultime modifiche: martedì, 8 ottobre 2019, 10:30