Nachteilsausgleich
FĂŒr behinderte und chronisch
erkrankte Studierende besteht die Möglichkeit, fĂŒr die Ablegung ihrer
PrĂŒfungsleistungen einen Nachteilsausgleich zu beantragen.
Hierbei
handelt es sich um eine bedarfsgerechte Gestaltung der Bedingungen, um
Ihnen das Absolvieren der entsprechenden Leistungen unter
chancengleichen Kriterien zu ermöglichen.
Der
Antrag auf Nachteilsausgleich sollte möglichst frĂŒhzeitig gestellt und
mit einem ausfĂŒhrlichen, Ă€rztlichen Attest bei der Koordinationsstelle
des Gemeinsamen PrĂŒfungsausschusses (GA 1/156) eingereicht werden. Zur
Beratung steht zudem das Beratungszentrum zur Inklusion Behinderter (BZI) im Studierendenhaus zur VerfĂŒgung.