FĂŒr behinderte und chronisch erkrankte Studierende besteht die Möglichkeit, fĂŒr die Ablegung ihrer PrĂŒfungsleistungen einen Nachteilsausgleich zu beantragen.  Hierbei handelt es sich um eine bedarfsgerechte Gestaltung der Bedingungen, um Ihnen das Absolvieren der entsprechenden Leistungen unter chancengleichen Kriterien zu ermöglichen.

Der Antrag auf Nachteilsausgleich sollte möglichst frĂŒhzeitig gestellt und mit einem ausfĂŒhrlichen, Ă€rztlichen Attest bei der Koordinationsstelle des Gemeinsamen PrĂŒfungsausschusses (GA 1/156) eingereicht werden. Zur Beratung steht zudem das Beratungszentrum zur Inklusion Behinderter (BZI) im Studierendenhaus zur VerfĂŒgung.


Last modified: Tuesday, 8 October 2019, 10:30 AM