Nachteilsausgleich
Für behinderte und chronisch
erkrankte Studierende besteht die Möglichkeit, für die Ablegung ihrer
Prüfungsleistungen einen Nachteilsausgleich zu beantragen.
Hierbei
handelt es sich um eine bedarfsgerechte Gestaltung der Bedingungen, um
Ihnen das Absolvieren der entsprechenden Leistungen unter
chancengleichen Kriterien zu ermöglichen.
Der
Antrag auf Nachteilsausgleich sollte möglichst frühzeitig gestellt und
mit einem ausführlichen, ärztlichen Attest bei der Koordinationsstelle
des Gemeinsamen Prüfungsausschusses (GA 1/156) eingereicht werden. Zur
Beratung steht zudem das Beratungszentrum zur Inklusion Behinderter (BZI) im Studierendenhaus zur Verfügung.