Für behinderte und chronisch erkrankte Studierende besteht die Möglichkeit, für die Ablegung ihrer Prüfungsleistungen einen Nachteilsausgleich zu beantragen.  Hierbei handelt es sich um eine bedarfsgerechte Gestaltung der Bedingungen, um Ihnen das Absolvieren der entsprechenden Leistungen unter chancengleichen Kriterien zu ermöglichen.

Der Antrag auf Nachteilsausgleich sollte möglichst frühzeitig gestellt und mit einem ausführlichen, ärztlichen Attest bei der Koordinationsstelle des Gemeinsamen Prüfungsausschusses (GA 1/156) eingereicht werden. Zur Beratung steht zudem das Beratungszentrum zur Inklusion Behinderter (BZI) im Studierendenhaus zur Verfügung.


Last modified: Tuesday, 8 October 2019, 10:30 AM