INTERVIEW MIT MICHAELA KUSAL, LEITERIN DES BZI

Alina Adrian: Hi, hier ist Alina von Unser Campus. Ich bin wissenschaftliche Hilfskraft bei der Kampagne, und meine Pronomen sind sie/ ihr. Ich freue mich sehr, dass ich heute ein Gespräch führen darf mit Michaela Kusal vom BZI, und würde Sie, Michaela, bitten, sich einmal kurz selber vorzustellen.

Michaela Kusal: Ja, Dankeschön. Dankeschön für die Einladung. Mein Name ist Michaela Kusal, ich bin 38 Jahre alt und ich leite beim Akademischen Förderungswerk das Beratungszentrum zur Inklusion Behinderter, das ist das BZI. Das Beratungszentrum zur Inklusion Behinderter ist eine Einrichtung des Studentenwerks, die sich an Studieninteressierte und Studierende wendet und dieser Gruppe Beratung und Unterstützung anbietet in allen Bereichen das Leben mit einer Behinderung betreffend, wenn man so will. Wir haben unser Angebot auch vor etlichen Jahren erweitert und gemerkt, dass wir aus der Beratungserfahrung heraus, die wir mit unterschiedlich beeinträchtigten Studierenden gemacht haben, sehr sehr viel Wissen generieren konnten, was wir auch gerne an Lehrende und Verwaltungsmitglieder weitergeben, sodass wir nunmehr auch die Hochschulleitung und die jeweiligen Dezernate und die Lehrenden und die Prüfungsämter darin beraten, wie Inklusion an der Hochschule gut funktionieren kann. Das ist mal so ganz grob abgerissen, was ich so tue in meinem beruflichen Alltag. Zu meinem privaten Werdegang ist vielleicht zu sagen, dass ich selber auch mit einer körperlichen Behinderung lebe. Ich habe eine Muskelatrophie und bin von Geburt an auch auf die Nutzung eines Rollstuhls angewiesen, so dass ich aus eigener Erfahrung weiß, wie es ist, mit unterschiedlichen Barrieren und Vorurteilen umgehen zu können, oder umgehen zu müssen, und wenn ich nicht im Bereich Inklusion unterwegs bin, dann habe ich natürlich auch ganz viele andere gute Interessen: ich gehe unwahrscheinlich gern auf Konzerte, ich spiele gern Brettspiele und bin eigentlich ein sehr geselliger Mensch. So viel zu mir.

Alina Adrian: Dankeschön. Der Aufgabenbereich vom BZI klingt jetzt für mich im ersten Moment sehr groß, also Beratung von Studierenden, von Studieninteressierten, von verschiedenen Hochschulstellen. Das klingt nach sehr viel Aufwand, nach sehr viel Arbeit, weil ich mir vorstellen kann, dass das Thema Behinderung und Beeinträchtigung und generell chronische Erkrankungen bei Studierenden gerne mal übersehen wird oder vergessen wird oder gesagt wird, nee, das ist uns irgendwie zu anstrengend, uns damit jetzt auch noch auseinander zu setzen, aber das sind jetzt vielleicht auch nur Gedanken, die ich darauf projiziere, dazu können wir vielleicht gleich noch was sagen… Ich würde Sie jetzt erstmal fragen wollen, mit welchen Fragen und Ängsten kommen die Studis mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen zu Ihrer Beratung? Also, ohne dass Sie uns jetzt irgendwelche traurigen Geschichten erzählen sollen, sondern eher, was beschäftigt die Studis und was können wir daraus lernen?

Michaela Kusal: Ja, also zunächst einmal muss man wissen, dass Studierende mit Behinderung in allen unterschiedlichen Studien- und Lebensphasen an uns wenden und auch an uns wenden können. Nicht jeder hat seine Beeinträchtigung von Geburt an. Knapp ein Fünftel aller Studierenden, die mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung studieren an der Uni, haben diese Beeinträchtigung erst im Laufe des Studiums erworben, und das sind ganz breite Fragen. Das können Fragen sein zum Umgang mit der Diagnose: Wie gehe ich denn jetzt damit um, dass ich was habe? Das können Fragen sein, die sich ganz konkret auf meine Lebenssituation befassen, also, wo finde ich denn ein Wohnumfeld, das meinen Bedürfnissen entspricht, wo finde ich eine barrierefreie Wohnung oder ein Studentenwohnheimszimmer, das nicht so laut ist, damit ich mit meinen Beeinträchtigungen gut umgehen kann. Manchmal sind es auch Fragen der medizinischen Grundversorgung: Wo finde ich die richtigen Fachärzte? Wo finde ich Vernetzung, andere Menschen, die eine ähnliche chronische Erkrankung haben? Und dann haben wir natürlich auch nochmal immer die Frage der Erreichbarkeit. Viele fühlen sich ja von dem Label der Behinderung ja nicht angesprochen. Die sagen sich dann vielleicht, okay, ich habe einen Diabetes, ich bin aber deswegen nicht behindert.  Oder ich fühl‘ mich mit meiner Lese-Rechtschreib-Störung doch nicht behindert. Das ist nun mal eine Begrifflichkeit. Ich kann das verstehen, dass man sich davon nicht angesprochen fühlt. Es ist trotzdem sehr wichtig, das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass man rechtlich gesehen unter dem Begriff einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung ein sehr breites Spektrum an gesundheitlichen Beeinträchtigungen sieht, und die Stigmatisierungsgefahr, die damit einhergeht, gerade bei den Beeinträchtigungen, die man nicht auf Anhieb sieht, die ist sehr groß. Zum einen befähigt meine Selbstidentifikation als behinderte Frau mich dazu, auch bestimmte Rechte in Anspruch zu nehmen, die ich nun einmal nur als behinderter oder chronisch Kranker Mensch in Anspruch nehmen kann, und zum anderen muss ich mich aber, wenn man mir das nicht sofort ansieht, dass ich eine Beeinträchtigung habe, schon auch mit Fragen befassen wie: Wem offenbare ich es und wie viel offenbare ich? Muss ich dann direkt meine ganze Diagnose benennen oder reicht es, wenn ich sage, dass ich aufgrund einer Beeinträchtigung in bestimmten Belangen vor Hürden stehe, die ich irgendwie managen muss? Das können alles Fragen sein. Die Vereinbarkeit vom persönlichen Gesundheitsmanagement und dem Studium ist auch eine Frage, die ganz häufig kommt. Wie kriege ich das denn hin, meine Kurse, meine Pflichtkurse alle zu belegen, in alle Praktika zu kommen, die es gibt, und meine Mathezettel regelmäßig abzugeben, wenn ich zweimal die Woche in eine Therapie muss, oder vielleicht noch häufiger und in unterschiedliche Therapien? Wenn ich jeden Dienstag in die Dialyse muss, kann ich die Veranstaltungen nicht besuchen, die am Dienstag stattfinden. Das alles sind so Fragen, die bei uns von Seiten der Studierenden und auch der Studieninteressierten auftauchen, ankommen. Von Seiten der Lehrenden und der Verwaltung sind das dann nochmal andere Fragen. Da drängt sich jetzt so als Erstes auf, dass man immer denkt, die Uni ist ja jetzt nicht so behindertengerecht, weil die Platten so pollern, wenn man da drüber läuft. Das stimmt, aber die bauliche Barrierefreiheit ist eigentlich mittlerweile gesetzlich sehr klar, das heißt, da können wir von unserer Seite aus in der Beratung her auch nicht viel mehr tun als auf die Gesetze zu verweisen und die entsprechenden Stellen in die Pflicht zu nehmen. Spannend und spannender wird es natürlich, wenn es darum geht, wie krieg‘ ich eigentlich die Strukturen barrierefrei hin.  Diskriminierung aufgrund von Behinderung ist ein strukturelles Problem. Man kann natürlich den Ansatz fahren, dass man sagt, man setzt beim Individuum an und schaut, dass man dem Einzelnen die Studierbarkeit ermöglicht. Das ist aber natürlich etwas, was nur ein kurzfristiger Schluss ist. In erster Linie muss es darum gehen, ein gesamtes, möglichst barrierefreies Angebot vorzuhalten; in den Lehrmaterialien, bei den Studien- und Lehrbedingungen, bei der Beschaffung von Software. Dass man da auch zum Beispiel weiß, worauf muss ich achten, beispielsweise auf die barrierefreie Nutzbarkeit für Sehbehinderte und auch für Hörbehinderte. Das sind dann eher so Fragen, die von Seiten der Verwaltung und der Lehrenden zu uns kommen. Und natürlich Fragen dann der Umsetzung der individuellen Nachteilsausgleiche. Ich denke, da kommen wir dann gleich auch nochmal dazu, aber das sind dann natürlich auch spannende Fragen. Wir hatten mal einen Lehrenden, der zu uns gekommen ist und sagte, ich habe eine hörbehinderte Studentin in meinem Kurs, bei uns geht es um die Frage von Übersetzung, wir müssen die Texte übersetzen und jeder liest einen Satz übersetzt vor, und das kann sie häufig nicht hören, und deswegen kann sie ihre eigenen Mitschriften nicht kontrollieren, ob sie das jetzt richtig gehört hat oder nicht – wie gehe ich denn jetzt damit um? Und dann versuchen wir gemeinsam, Lösungen zu finden, um die Studierbarkeit dieses Faches für diese Studentin aufrecht zu erhalten, damit sie ihr Wissen sozusagen genauso anbringen kann wie jeder nicht-hörbehinderte Studierende in diesem Kurs auch.

Alina Adrian: Das ist eigentlich schon eine super Überleitung zu meiner nächsten Frage, die ich mir hier notiert hatte, nämlich, welchen Barrieren Studis mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen genau an der Uni begegnen. Ich glaube, das ist für Personen, die sich damit noch gar nicht auseinandergesetzt haben, auch erstmal eine unübersichtliche Frage oder ein unübersichtliches Thema, weil es viele unterschiedliche Formen von Behinderung gibt, so wie ich das verstanden habe bei meiner Recherche, und vielleicht können Sie das nochmal – nicht zu sehr ins Detail - kategorisch abgrenzen. Also, ich könnte mir vorstellen, dass eine Person, die einen Rollstuhl als Hilfsmittel benutzt, hat andere Ansprüche an eine barrierearme Uni als eine Person, die sich vielleicht dem Spektrum der Neurodiversität zuordnet.

Michaela Kusal: Ja, wir hatten ja im Vorgespräch noch über das Wording gesprochen. Da fällt mir jetzt gerade etwas auf: ich bin immer etwas verhalten, wenn wir von Barrierearmut sprechen. Auch hier: ich verstehe die Intention dahinter, ich verstehe, dass man da versucht, sich einem Ideal anzupassen, das vielleicht gar nicht erreichbar ist, was bei Idealen häufig so ist, aber die Barrierefreiheit, accessibility, das sind gesetzliche Vorgaben, die es da einzuhalten gibt, und meine Sorge ist dabei,  wenn man davon abweicht und über Barrierearmut spricht, dass man dann in so ein verweichlichtes Feld kommt. Ja, es gibt sehr sehr klare Vorgaben, was ein barrierefreies Bauen im öffentlichen Raum betrifft, und sich an diese zu halten, ist gesetzlich verpflichtend, ja, das mag natürlich große Schwierigkeiten geben, dass man vielleicht die Fachexpertise nicht hat oder dass die Aufgaben, die man auf dem Tisch hat, die Ressourcen übersteigen , dass Kosten vielleicht nicht von Anfang an mit einbezogen werden für ein barrierefreies Bauen, aber, man muss schon schauen, dass man hier ganz dezidiert in der Benennung der Sachen auch gründlich bleibt, das finde ich sehr wichtig! Das ist das eine. Jetzt gehen wir einmal und schauen mal auf die Barrieren und die Arten der Barrieren. Da gibt es natürlich zum einen die ganz physischen Barrieren, wie Sie sie auch schon angesprochen haben: die Treppe für den Rollstuhlfahrer zum Beispiel, nicht erreichbare Hörsäle, nicht auditiv gekennzeichnete Aufzüge, also, das heißt, wenn der Aufzug nicht ansagt „Tür auf, Tür zu, wir sind jetzt in Etage 3“, dann weiß der blinde Student unter Umständen nicht, in welcher Etage er ist. Lautsprecherdurchsagen am Bahnhof sind für Hörbehinderte ein Graus; die wissen dann nicht, dass der Zug auf Gleis 3 nicht rechtzeitig einfährt, sondern Verspätung hat, wenn sie es nicht irgendwo nochmal lesen können. Das sind so diese ganz klassischen baulichen Barrieren, die man sofort im Blick hat. Dann gibt es aber natürlich noch sehr sehr viele Barrieren, die auch einstellungsbezogen da sind, die sozusagen sprichwörtlichen Barrieren in den Köpfen sind. Unwissen, beispielsweise, die Idee davon, dass jemand, der Rechtschreibung nicht richtig beherrscht, nicht in der Lage ist, einen akademischen Ausbildungsgrad zu erlangen; der Gedanke, dass jemand, der blind ist, doch niemals Psychologe sein könne, weil er sein Gegenüber doch nicht sehen und einschätzen könne; der Gedanke, dass eine Konzentrationsschwäche dazu führen würde, dass die kognitive Fähigkeit beeinträchtigt wäre. Das sind natürlich Barrieren und Vorurteile, mit denen sich Studierende und auch Wissenschaftler*innen mit Behinderung Tag für Tag auseinandersetzen müssen. Das hat viel mit Unsicherheiten zu tun, das hat auch mit Unwissen und Unverständnis auf Seiten des Gegenübers zu tun.    

Alina Adrian: Vielleicht können wir da im nächsten Punkt einfach nochmal drauf eingehen, weil wir ja auch nochmal darüber sprechen wollen, welche konkreten Möglichkeiten der Nachteilsausgleich zum Beispiel an der RUB bietet, was Härtefallregelungen sind und wann die greifen. Vielleicht können Sie nochmal das ein oder andere Beispiel nennen dazu.

Michaela Kusal: Gerne. Also, Härtefallregelungen kennen Sie auch, kennen wir alle aus unseren Prüfungsordnungen und Nachteilsausgleiche auch, die gibt es schon beim Zugang zum Studium, also wenn es darum geht, einen Studienplatz zu bekommen, kann man schon bestimmte Härtefälle geltend machen, aber eben auch Nachteile ausgeglichen bekommen. Im Übrigen finde ich das immer sehr spannend, weil es den Nachteilsausgleich gar nicht mal nur für Studierende mit Behinderung gibt, sondern zum Beispiel auch für Leistungssportler*innen. Für Sportler*innen, die im Olympiakader sind, die haben auch bestimmte Möglichkeiten, Nachteile im Zugang oder in der Zulassung oder in der Prüfung zu erwirken. Das ist aber natürlich sehr viel weniger stigmatisiert, ne, da denkt man sich, boah, super, das ist eine Ruderin. Das unterstützen wir, die ist im Olympiakader, das finden wir gut, und bei Studierenden mit Behinderung muss man erstmal schauen, ja was hat die denn, ist das denn überhaupt gerechtfertigt, dass sie das bekommt. Also, diese Stigmatisierung zeigt eigentlich schon, dass wir hier einem strukturellen Problem aufsitzen. Die Nachteilsausgleichsregelungen, die gibt es nicht nur an der Ruhr-Uni Bochum speziell, sondern die sind Studierenden mit Behinderung und übrigens auch Studierenden, die sich im Mutterschutz befinden, per Gesetz vorgegeben, nämlich im Hochschulgesetz, und das Hochschulgesetz besagt, dass diese Nachteilsausgleichsregelungen sich auf Studienbedingen, auf Lernbedingungen und Prüfungsbedingungen beziehen können. Das Klassische, an was man zuerst denkt, ist die Idee der Schreibzeitverlängerung, also, dass man zum Beispiel bei Klausuren mehr Zeit bekommt oder dass man eine Deadline für eine Hausarbeit nach hinten verschoben bekommt; das ist so das erste Klassische. Die Bandbreite dessen, was möglich ist, ist aber sehr viel größer, und das ist auch sehr wichtig, denn hier geht es ganz gezielt darum, zu schauen, was für eine Teilhabebeeinträchtigung tatsächlich vorliegt. Es geht nicht unbedingt und nicht zwingend und in erster Linie um Diagnosen, sondern, das ist mir ganz wichtig zu sagen, es geht darum, nachzuweisen und zu schauen, wie bin ich denn beeinträchtigt darin, an der Prüfung richtig teilzuhaben, also, das Wissen, das ich habe, genauso darstellen und genauso präsentieren zu können, wie das eben die Studierenden machen können, die diese Teilhabebeeinträchtigung nicht haben. Der Nachteilsausgleich kann geregelt über mehr Zeit sein. Es kann auch darüber geregelt sein, dass man zum Beispiel bestimmte Hilfsmittel benutzen kann, dass man die Klausur, anstatt sie handschriftlich abzulegen, mit einem Laptop schreiben kann, mit einem Computer tippen kann, dass man zum Beispiel eine Spracheingabe macht, also ein Diktiergerät benutzt oder eine Diktiersoftware benutzt, dass man vielleicht eine Studienassistenz hat, die einem bestimmte Texte vorliest, dass man die Klausur vielleicht in anderer Form bekommt, also in Brailleschrift oder in digitalisierter Form; all das sind Möglichkeiten, die den Nachteilsausgleich mit sich bringen. Wir haben Studierende, bei denen arbeiten wir gar nicht mit einer Schreibzeitverlängerung, sondern mit geregelten Pausen, dass sie einfach wissen, wenn sie aufgrund ihrer Beeinträchtigung eine Pause brauchen, dann können sie eine Pause machen, und die wird nicht an die Prüfungszeit angerechnet. In der Zeit dürfen sie auch selbstverständlich nicht die Aufgaben weiterbearbeiten, aber das bloße Wissen darum, dass sie jetzt eine Pause nehmen können, wenn es einfach nicht mehr geht, wenn sie zum Beispiel ihr Insulin spritzen müssen oder andere Medikamente einnehmen müssen, das Wissen darum, das hilft, und das unterstützt die Studierenden auch. Wir haben in Einzelfällen natürlich auch die Möglichkeit eines Prüfungsformwandels, das heißt zum Beispiel, anstelle einer Klausur eine mündliche Prüfung zu machen. Das ist auch eine Möglichkeit; da muss man immer sehr achtsam sein, dass man hier das richtige Mittel der Wahl findet, das eben der Teilhabebeeinträchtigung entsprechend den bestmöglichen Ausgleich gewährt, ohne dabei Veränderungen in der Kompetenz vorzunehmen, die abgeprüft werden soll, und natürlich auch, um sicherzustellen, dass der Nachteilsausgleich nicht zu einer Bevorteilung wird. Dass also Studierende, die keine Beeinträchtigung haben, nicht benachteiligt werden. Das ist ein sehr sensibles Mittel.
Nachdem das Thema Nachteilsausgleich in der Hochschulbildung bekannt geworden ist, hatten viele Hochschulen den Eindruck, bei uns läuft doch schon alles ganz gut, wir geben so viele Nachteilsausgleiche, wir machen so viele Nachteilsausgleiche, wir sind ja schon richtig inklusiv, was das betrifft. Das ist aber keine Inklusion. Inklusion würde bedeuten, dass unsere Lehre so flexibel ist, so offengehalten ist, dass jeder auf seine bestmögliche Art sein Wissen zu Papier bringen kann oder sein Wissen präsentieren kann, und wenn ich möglichst viele Nachteilsausgleiche umsetzen und durchsetzen muss, dann spricht das eher dafür, dass meine Studienstruktur vielleicht noch nicht den Ansprüchen entspricht, die uns die gesetzlichen Vorgaben tatsächlich vorsetzen.

Alina Adrian: Da haben Sie jetzt quasi schon zwei Punkte angesprochen, auf die ich nochmal eingehen würde, ich würde das kurz ordnen und nochmal fragen nach dem Thema Diagnosen. Wenn ich jetzt irgendeine Form von Behinderung habe, die mich in meiner Prüfungsfähigkeit beeinträchtigt im Sinne von die Prüfung ist nicht darauf ausgelegt, dass ich sie so ausführen kann wie die anderen Studis, brauche ich da immer einen sehr konkreten Nachweis von einem Arzt oder einer Ärztin oder  irgendeiner Form von Expert*in, die mir nachweisen: Diese Person kann aufgrund dessen so und so nicht teilnehmen, oder ist das alles etwas offener? Und generell nochmal die Frage, brauche ich in solchen Fällen sowas wie den Schwerbehindertenausweis? brauche ich den Schwerbehindertenausweis, wenn ich mich überhaupt beraten lassen möchte zu dem Thema?
Weil ich mir auch vorstellen kann, dass das für Studis eine Hürde sein kann, diesen Schwerbehindertenausweisantrag zu stellen, und so weiter, wenn man sich dann damit auseinandersetzen muss, dass man da jetzt irgendwie in eine Kategorie fällt, die, wie Sie das auch schon gesagt haben, stigmatisiert ist.

Michaela Kusal: In Deutschland leben sehr sehr viele Menschen mit Behinderung, die gar keinen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben. Also, von allen unseren behinderten Studierenden haben überhaupt nur 9 Prozent einen Ausweis, viele würden ihn gar nicht bekommen.

Nein, brauchen sie nicht; es ist nicht notwendig, eine amtlich festgestellte Schwerbehinderung zu haben; weder, um einen Antrag auf einen Nachteilsausgleich zu stellen, und schon gar nicht, um eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Eine Beratung bei uns im BZI kann jeder Mensch in Anspruch nehmen, der für sich eine gesundheitliche Beeinträchtigung feststellt, die ihn im Studium behindert. Das ist erst einmal das, was ganz klar sein muss: es gibt keine Nachweispflicht, um eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Um einen Nachteilsausgleich in Anspruch zu nehmen, gibt es allerdings schon Vorgaben, und diese Vorgaben machen uns auch die Prüfungsordnungen, und das ist auch richtig und wichtig so, um es transparent halten zu können, um zu schauen, dass eine Gleichbehandlung besteht. Und wenn man da in die Prüfungsordnung schaut – ist es übrigens egal, in welche Prüfungsordnung der RUB Sie schauen – außer bei der Promotion ist es in allen Prüfungsordnungen drin. Bei der Promotion ist es derzeit noch nicht drin, trotzdem gibt es da den gesetzlichen Anspruch drauf, das möchte ich auch nochmal ganz klar sagen, das wissen dann nur viele Promovierende leider nicht.

Die Nachteilsausgleichsregelung in den Prüfungsordnungen besagt, dass, wenn ein Studierender, eine Studierende nachweisen kann, dass sie aufgrund einer chronischen Erkrankung oder Behinderung die Prüfung in der Art und Weise nicht ganz oder teilweise ablegen können, in der vorgesehenen Art und Weise, dass sie, wenn sie das nachweisen können, einen Anspruch auf Nachteilsausgleich haben. Nachweisen müssen sie das über ärztliche Unterlagen, und für diese ärztlichen Unterlagen – das kann ein Therapiebericht sein, das kann ein ärztliches Attest sein – kommt es nicht auf die Diagnose an, d. h., die Diagnose muss im Prozess der Beantragung überhaupt nicht offen gelegt werden dem Prüfungsamt gegenüber oder einem Lehrendem oder sonst wem. Das ärztliche Zeugnis oder die Unterlagen, die beigefügt werden müssen, die müssen allerdings schon sehr genau beschreiben, wie sich diese Teilhabebeeinträchtigung auswirkt. Das bedeutet, da muss dann schon drinstehen, dass die Person an der Prüfung nicht teilnehmen kann, weil sie aufgrund einer chronischen, nicht-heilbaren, gesundheitlichen Beeinträchtigung bestimmte Dinge nicht erfüllen kann. Um Ihnen jetzt ein Beispiel zu geben, wir haben hin und wieder mal auch hier die Fälle, dass es gesundheitliche Beeinträchtigungen gibt, die es notwendig machen, Medikamente einzunehmen. Nicht selten ist es so, dass man die Medikamente stets zur gleichen Uhrzeit einnehmen muss, und im Grunde, bis das Medikament erstmal richtig wirkt und im Blutkreislauf drin ist, man dann erst richtig leistungsfähig ist. Und nicht selten haben wir Studierende, die kommen und sagen: „Ich kann die Klausuren so gar nicht schreiben, weil, die fangen alle morgens um 8 an, ich kann mein Medikament nicht einfach eine Stunde früher nehmen, sonst ist der ganze Metabolismus völlig durcheinandergebracht, ich habe da Schwierigkeiten, was mache ich denn jetzt? Ich kann doch nicht warten, bis der Nachholtermin der Klausur ist.“ Und in diesen Fällen kann man natürlich schon beantragen, dass aufgrund dieser Medikation oder aufgrund dessen, dass die Medikation immer zur gleichen Uhrzeit stattfinden muss, die Klausuren in diesem Fall nicht vor 10 Uhr anfangen sollten. Also sowas zum Beispiel, dass man eine Klausur oder einen Prüfungstermin verschiebt um ein paar Stunden, ist eine Form, die gut machbar ist in der Regel. Nachweise, die man erbringen muss bei den Prüfungsämtern, die sollten also schon gut verhandelt sein. Manchmal ist es nicht so einfach, weil man kennt ja nur seine eigene Situation und kennt nur sich selbst, und was für mich selbstverständlich ist in meiner Lebensrealität, ist mitunter für Lehrende und Prüfungsausschussvorsitzende nicht unbedingt nachvollziehbar. Da ist es schon wichtig, mit dem Arzt*der Ärztin zu sprechen, und auch dort, muss man natürlich sagen, dass viele Ärzt*innen gar nicht um moderne Studienbedingungen wissen und sich nicht vorstellen können, was so eine Geologieexkursion alles mit sich bringt für Aufgaben, was man da machen muss. Da kann ich also wirklich nur empfehlen, die Beratungsangebote, die die Hochschule macht, also insbesondere das BZI, wirklich auch wahrzunehmen und anzunehmen und sich einfach zu informieren. Wenn man das nicht in einer persönlichen Beratung machen möchte, kann man sich ja auch einfach erstmal die Informationen auf der Homepage durchlesen, um dann zu schauen, ob man dann nicht doch nochmal ein Beratungsgespräch macht.

Alina Adrian: Ok. Jetzt haben wir ganz viel über Prüfungssituationen gesprochen, aber das Studierendenleben besteht natürlich nicht nur aus Prüfungen – das wäre ganz schön schrecklich, sage ich aus eigener Erfahrung *lacht* - deswegen: Sie haben gerade auch schon davon gesprochen, über Inklusion der Lehre, was das bedeuten kann, und deshalb würde ich auch nochmal die Frage stellen – und das ist wahrscheinlich eine sehr große Antwort – an welchen Stellen Barrieren ignoriert werden und wo es großen oder dringenden Verbesserungsbedarf gibt? Bezogen auf die Uni, aber auch bezogen auf das Leben von Studierenden allgemein, also, ich denke da jetzt auch an so Sachen wie Studierendenwohnheime zum Beispiel usw.

Michaela Kusal: Zu einer erfolgreichen Prüfung gehört natürlich auch die Vorbereitung. Es ist sehr wichtig, dass Studierende das Studienmaterial, d. h., die Unterlagen, die sie brauchen, in einem barrierefreien Format bekommen. Hierbei sehe ich immer noch sehr sehr großen Handlungsbedarf bei der Umsetzung im Studienmaterial und der Bereitstellung von barrierefreien Lehrvideos, Powerpointpräsentationen, Word- und PDF-Dokumenten ganz querschnittübergreifend anzubieten. Ich sehe auch, dass das Aufgaben sind, die den Lehrenden häufig on top zu ihren Aufgaben dazugegeben werden, und das fällt dann natürlich, das liegt in der Natur der Sache, gerne mal hinten über. Ich frag‘ mich da aber natürlich auch, inwiefern werden die Lehrenden von morgen eigentlich darauf vorbereitet, also, lernen sie in ihren Grundlagenseminaren, wie man ein Thesenpapier barrierefrei macht? Oder eine Hausarbeit im PDF barrierefrei formatiert, wenn sie sie einreichen müssen?

Ich glaube, das ist auch ein Punkt, wo wir gesamtgesellschaftlich auch nochmal ganz vorne ansetzen können, ganz zu Beginn ansetzen können. In meinem geisteswissenschaftlichen Studium hab‘ ich gefühlt in ganz vielen Tutorien erstmal gelernt, wie man ein Literaturverzeichnis erstellt und wie man richtig zitiert. Kaum jemand hat uns aber darauf aufmerksam gemacht, dass es auch wichtig ist, die Formatvorlagen zu nutzen, um das Enddokument nachher barrierefrei zu haben, damit man darin gut navigieren kann, so, und das wären natürlich schon mal ganz wichtige Schritte. Wir verlassen jetzt mal den Hörsaal und schauen uns mal den Campus und die Umgebung an: Was zu einem Leben und Studium mit Behinderung als ganz großes Thema dazugehört, ist Wohnen natürlich. Wir brauchen dringend barrierefreie Wohnheimsplätze, das ist klar, wir brauchen auch mehr davon. Wir haben jetzt aktuell den Sumperkamp leergezogen und geschlossen, das ist ein Wohnheim, das hier in der Nähe des Campus‘ ist, das renoviert wird, und auch dort ist geplant, wieder viele barrierefreie Wohneinheiten zu machen, instand zu setzen und zu bauen, allerdings ist es auch so, dass das barrierefreie Wohnangebot, das die Studierendenwerke oder das das AKAFÖ in diesem Fall anbietet, auf gar keinen Fall ausreichend ist. D. h., hier braucht es auch kommunale Bemühungen, Bemühungen auf Stadt- und Landesebene, ja, Bemühungen, barrierefreien und auch bezahlbareln barrierefreien Wohnraum so bereit zu stellen, dass die Leute nicht in Außenbezirken leben müssen. Ein zweiter Punkt, der da ganz wichtig ist, ist der barrierefreie ÖPNV. Der Ausbau das barrierefreien ÖPNVs ist immer noch viel zu langsam; in Bochum, die U35 fährt einmal in der Stunde barrierefrei oder zweimal in der Stunde mittlerweile. D. h., einen guten Anschluss zu kriegen, wenn Aufzüge kaputt sind, ist gar nicht so einfach, geschweige denn von Ausweichstrecken, wenn der Aufzug mal kaputt ist.

Alina Adrian: Was ja auch häufiger vorkommt, wie ich festgestellt habe, gerne auch an Bahnhöfen der deutschen Bahn.

Michaela Kusal: Genau, auch da ist es der Fall. Ich denke aber auch, dass wir auch im kulturellen Leben noch viel zu wenig auf die Bedürfnisse und Bedarfe von Menschen mit Behinderungen eingehen. Das fängt bei unseren Kulturangeboten an: wie viele unserer Theaterstücke finden wir eigentlich übertitelt? Wie häufig machen wir eigentlich transparent, wo es behindertengerechte WCs gibt – bei einer Mensaparty oder bei Veranstaltungen? Haben wir schon mal darüber nachgedacht, Kneipenabende, Quiznight oder so, mal mit einem Gebärdensprachdolmetscher zu dolmetschen, um auch da nochmal Menschen den Zugang zu ermöglichen, die ihn sonst nicht haben?

Alina Adrian: Ja klar, und ich glaube, da schließt sich auch ein bisschen dieser Kreislauf von nichtbetroffenen Menschen, die dann unsicher sind im Umgang, weil einfach der Kontakt fehlt, weil einfach so viele Barrieren im Alltag da sind, und das kann ja irgendwie auch nicht sein.

Michaela Kusal: Ganz genau, das fehlt dann. Die Menschen sehen dann davon ab, diese Angebote wahrzunehmen, die denken sich: „Für mich ist das eh nicht geplant.“ Das kann ich aus eigener Erfahrung ganz gut beschreiben, wenn ich sehe, dass irgendwo ein schönes Konzert stattfindet, das ich mir gerne anschauen würde, und auf der Homepage einfach keinerlei Informationen darüber verfügbar sind, ob ich ebenerdig in die Location reinkomme, ob es eine barrierefreie Toilette gibt oder nicht – manchmal habe ich auch den Eindruck, dass die Veranstalter dann so denken, oh, wir haben das ja nicht, dann schreiben wir das besser gar nicht drauf, aber es ist ja sehr viel besser, wenn man es transparent macht – wenn man transparent draufschreibt, zum Eingang haben wir zwei Stufen, dann kann ich als Rollstuhlfahrerin überlegen, ok, habe ich vielleicht Hilfsmittel, habe ich eine Rampe, die ich anlegen kann, bin ich jetzt mit einem Aktivrollstuhl unterwegs, kann mich jemand unterstützen und möchte ich das, oder ich kann dann direkt ausschließen, ok, ist nicht barrierefrei, komme ich nicht rein, gehe ich nicht hin – aber jedes Mal erstmal rumtelefonieren zu müssen, anzurufen, eine E-Mail zu schreiben, zu schreiben, wie ist das denn, ist das barrierefrei, komme ich denn da rein, ist da denn ein Klo, das ist… dann sehe ich davon ab. Dann habe ich keine Lust; nach acht Stunden Arbeit abends nochmal rumzutelefonieren und zu gucken, ob in dem Restaurant nicht doch noch vielleicht ein Hintereingang ist. Liebe Leute, schreibt es einfach auf euren Homepages.

Alina Adrian: Danke auf jeden Fall für den Hinweis, ich werde das für meine anderen Projekte auf jeden Fall organisatorisch mitnehmen, weil ich, glaube ich, dieses Gefühl auch ein bisschen kenne, zu sagen, dann sage ich es lieber nicht. Sich diesem Aufwand nochmal zusätzlich zu stellen, da kann ich auch total verstehen, dass man keine Lust drauf hat und das sollte auch nicht so sein.

Michaela Kusal: Ich gibt einen ganz einfachen Trick: Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Angebot noch nicht so barrierefrei ist, wie Sie das gerne hätten, dann machen Sie kenntlich, was Sie anbieten, und machen Sie ein Gesprächsangebot, d. h., schreiben Sie auf Ihre Veranstaltungen, Ihre Flyer oder Seite, machen Sie einen kleinen Vermerk, wie ‚Wir sind darum bemüht, allen Menschen die Teilhabe zu ermöglichen. Sollten Sie aufgrund von einer Beeinträchtigung besondere Bedarfe haben, kontaktieren Sie uns gern.‘ Damit machen Sie ein Gesprächsangebot, damit zeigen Sie, dass Sie ein bestimmtes Bewusstsein haben und mitbringen, und dass man Sie gerne darauf ansprechen kann.

Alina Adrian: Das nehme ich mit, Dankeschön. Ich glaube, wir haben vielleicht noch eine Minute für die allerletzte Frage: Wie kann ich denn als nichtbetroffene Studierende eine Verbündete sein für behinderte oder chronisch erkrankte Kommiliton*innen?    

Michaela Kusal: Also, die Frage finde ich sehr schön und ich musste tatsächlich ein bisschen darüber nachdenken; ich finde das eine sehr sehr schöne Frage. Ich glaube, in erster Linie ist es so wie bei vielen Menschen, die sich als Minderheit erleben. Nehmen Sie deren Erleben und Wahrnehmen ernst. Bemühen Sie sich, das nicht abzutun mit ‚Jaja, ich habe ja auch meine Probleme.‘, sondern hören Sie zu, fragen Sie nach, unterstützen Sie. Engagement ist immer erwünscht, und Engagement für barrierefreien Zugang müssen Sie nicht in entsprechenden, dafür ausgezeichneten Behindertengruppen machen, sondern dort, wo Sie sich ohnehin engagieren, können Sie dafür sorgen, dass der Zugang für alle Menschen da ist, sei es in einem Sportverein, sei es in einem Theaterclub oder in einem politischen Bereich. Gucken Sie, dass Sie, wenn Sie mit Ihrer Fachschaft in Kontakt sind, dass Sie vielleicht barrierefreie Locations nutzen für offene Abende, und dass Sie es transparent machen. Und was ich mir natürlich auch wünschen würde, fordern Sie inklusive Lehrinhalte auch ein. Wie viele  Studierende haben wir, die später mal Lehrer*innen werden, vielleicht auch an der Hochschule lehren wollen: Fordern Sie ein, dass Sie auch lernen, wie Sie inklusive Lehre machen können.

Alina Adrian: Ja, das finde ich einen guten Abschlusspunkt, weil das auf jeden Fall ein Thema ist, in das ich mich auch nochmal mehr reinfuchsen möchte. Ich bedanke mich auf jeden Fall für dieses sehr ausführliche Gespräch. Ich fand es sehr schön und ich habe sehr viel gelernt, und würde einfach so verbleiben. Wenn Sie jetzt noch was sagen möchten, können Sie das tun, ansonsten würde ich jetzt hier beenden.

Michaela Kusal: Dankeschön. Ich freue mich auf jeden Fall, bedanke ich mich sehr für die Möglichkeit dieses Gesprächs, und freue mich auf eine Fortsetzung des Themas.         


**Zum Zeitpunkt des Interviews war Alina Adrian noch WHB beim Projekt Unser Campus.