▶ 🤝 Nachteilsausgleich
完了要件
▶ 🤝 Nachteilsausgleich
Wer ist betroffen:
Studierende, die aufgrund dauerhafter physischer oder psychischer Einschränkungen Prüfungen nicht vollständig oder wie vorgesehen ablegen können.
📌 Schritte zum Nachteilsausgleich:
- (Optional) Beratung
Eine Beratung beim BZI (Beratungszentrum zur Inklusion Behinderter) des AkaFö ist möglich und kann bei der Klärung geeigneter Maßnahmen unterstützen. - Antragstellung bei der Fakultät
Für die formale Antragstellung ist das fakultätseigene Formular „Antrag auf Nachteilsausgleich“ zu verwenden.
👉 Nur dieses Formular enthält alle für die Entscheidung des Prüfungsausschusses erforderlichen Angaben. - Ärztliche Empfehlung
Dem Antrag ist eine fachärztliche Stellungnahme beizufügen (über den im Formular enthaltenen Fragebogen).- bei körperlichen Beeinträchtigungen: entsprechende Fachärztin / entsprechender Facharzt
- bei psychischen Beeinträchtigungen: Fachärztin / Facharzt für Psychosomatische Medizin oder Psychiatrie
- Prüfung durch den Prüfungsausschuss
Der zuständige Prüfungsausschuss entscheidet auf Grundlage der eingereichten Unterlagen über Art und Umfang des Nachteilsausgleichs. - Bescheinigung
Bei Genehmigung erhalten Sie eine Bescheinigung über die festgelegten Maßnahmen. - Umsetzung in den Prüfungen
Der genehmigte Nachteilsausgleich ist nach Prüfungsanmeldung, spätestens jedoch 4 Wochen vor der Prüfung, beim jeweiligen Lehrstuhl vorzulegen.
⚠️ Wichtiger Hinweis
- Unterlagen oder Formulare anderer Stellen (z.B. des BZI) ersetzen nicht den Antrag der Fakultät.
⏱️ Fristen
- Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden.
- Eine Berücksichtigung für eine konkrete Prüfung ist i.d.R. nur möglich, wenn der Antrag spätestens einen Monat vor dem Prüfungstermin vollständig vorliegt.
💡 Tipp für BAföG-Empfänger*innen:
- Ein genehmigter Nachteilsausgleich kann beim Nachweis der „üblichen Leistungen“ berücksichtigt werden.
- Bitte reichen Sie die entsprechende Bescheinigung beim BAföG-Amt ein.
最終更新日時: 2026年 03月 26日(木曜日) 07:46