Umschreibungen in den M.Ed.

Umschreibungen in den M.Ed.

par Philipp Julius Steinkrüger,
Nombre de réponses : 0

Das School Board hat auf seiner Sitzung am 01.02.2022 folgenden Beschluss zur Umschreibung in den M.Ed. gefasst:

„Eine Umschreibung in den Master of Education-Studiengang setzt (1) voraus, dass alle Prüfungen und Studienleistungen im Bachelor-Studiengang bis zum 30.09. (bei Umschreibung zum WS) bzw. bis zum 31.03. (bei Umschreibung zum SoSe) erbracht und bestanden wurden. Die Umschreibung in den Master of Education-Studiengang erfolgt (2) spätestens zum 30.11. ins Wintersemester und spätestens zum 31.05. ins Sommersemester eines Jahres. Spätere Umschreibungen sind nur in Härtefällen (bspw. bei Verzögerungen der Bewertung der Bachelor-Arbeit, ausgefallene Prüfungen o. Ä.) auf Antrag der Studierenden beim GPA-M.Ed. möglich.“