genera orationis
Bei den "genera orationis" handelt es sich um drei verschiedenen Gattungen oder Arten einer Rede, darunter wird 1. die Beratungsrede (genus deliberativum) gefasst, die ihren Ort in der Volksversammlung oder dem Parlament hat und somit die Mitglieder, als Adressaten, bei dem Treffen von Entscheidungen durch Zu- oder Abraten unterstützt. 2. die Gerichtsrede (genus iudiciale), die ihren Ort im Gericht hat und der Funktion der Anklage oder Verteidigung nachgeht mit den Richtern als Adressaten. 3. die Fest-, Prunk- oder Gelegenheitsrede (genus demonstrativum), die ihren Ort in feierlichen Zeremonien, im Festsaal oder bei einer Totenfeier hat, weshalb die Adressaten jeweils die Fest- oder Trauergemeinde sind, die die lobende bzw. tadelnde Ausführung überliefert bekommen.