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Kurzbeschreibung
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Begriff Kurzbeschreibung
Zweitveröffentlichung  

Der Begriff stammt aus dem Open Access. Er bezeichnet Publikationen, die zunächst kostenpflichtig in einem Verlag oder einer Zeitschrift erschienen sind, nun kostenfrei und öffentlich in einem Repositorium oder auf einer Webseite bereitgestellt werden. Nach einer bestimmten Embargofrist und unter bestimmten Auflagen räumen Verlage zunehmend den Publizierenden das Recht ein, diese Publikation erneut und diesmal öffentlich und kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

 
§ 60a Unterricht und Lehre (UrhG)  

Das Urhebergesetz beschreibt im § 60a wie Lehrende mit bereits veröffentlichten Werken in ihrer Lehre umgehen dürfen.