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Kurzbeschreibung
Inhalt


Begriff Kurzbeschreibung
SA Modul der CC-Lizenzen  

SA - Weitergabe unter gleichen Bedingungen (share alike)
Das Modul SA (share alike) legt fest, dass Bearbeitungen nur unter der ursprünglichen oder unter einer damit kompatiblen Lizenz veröffentlicht werden dürfen.

 
Schöpfungshöhe  

Die Schöpfungshöhe oder auch Gestaltungshöhe ist ein Kriterium um ein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetz (UrhG) von einem Nicht-Werk abzugrenzen. Ein Werk muss also eine Schöpfungshöhe erreichen, damit es tatsächlich als Werk im Sinne des UrhG bezeichnet werden kann und demnach unter urheberrechtlichen Schutz fällt.

 
Transkription  

Eine Transkription ist ein separates Dokument zu einer Video- oder Audiodatei, das den gesamten Audioinhalt eines Medienwerks in gleicher Sprache erfasst.

 
Untertitel  

Untertitel sind auf dem Bildschirm angezeigte Übersetzungen von Dialogen zur Begleitung der Tonspur.

 
Urheber*in  

Die geistige Schöpferin*der geistige Schöpfer eines Werkes ist sein*e Urheber*in (§ 7 UrhG).

 
Urheberrecht  

Das Urheberrecht garantiert den Schöpferinnen und Schöpfern von Werken das weitgehende Nutzungs- und Verwertungsrecht an ihrem Werk. In Deutschland entsteht das Urheberrecht automatisch mit der Schöpfung des Werkes unabhängig von der Veröffentlichung oder einer formalen Anmeldung. Das konkret anzuwendende nationale Recht richtet sich dabei nach dem Schutzlandprinzip, d. h. der rechtliche Rahmen wird sich in der Regel danach richten, in welchem Land ein Nutzer oder eine Nutzerin das Werk nutzen möchte. Die konkreten Regelungen sind im Urheberrechtsgestz (UrhG) niedergelegt.

 
Urheberrechtsgesetz  

Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schafft in Deutschland die gesetzliche Grundlage für das Urheberrecht und verwandte Leistungsschutzrechte. 

 
Werk (und Nicht-Werk)  

Die Abgrenzung eines Werks von einem Nicht-Werk bzw. die Unterscheidung zwischen dem, was durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt wird und was nicht, wird in der aktuellen Rechtsprechung und Literatur als fraglich bis problematisch eingestuft.

 
Zitat und Zitatrecht  

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung definiert das Zitat wie folgt:

 
Zitate und OER  

 Zitate stellen in Open Educational Resources (OER) eine besondere Herausforderung dar. Fremde Werke sind zunächst vollumfänglich urheberrechtlich geschützt. Dies umfasst auch das Recht der Urheber*innen des ursprünglichen Werk, Nutzungserlaubnisse für das eigene Werk zu erteilen. Zitiere ich in meinem eigenen Werk aus fremden Werken und möchte das eigene Werk unter eine Creative Commons-Lizenz zur freien Nachnutzung stellen, so würde ich damit auch den fremden Inhalt zur Nachnutzung freigeben (sublizenzieren). Dies lässt das Urheberrecht aber nicht zu, da mir nicht dieses Recht am fremden Werk zusteht.