Exkurs: Urheberrecht in der Schule
3. Kopien in der Schule
Seit dem 1. April 2013 sind die Regeln für digitale und analoge Kopien klarer geregelt. Dabei werden zwei Fälle unterschieden: Das Einscannen und Abspeichern von Materialien sowie die klassische Fotokopie.
"Die Rechtslage ist komplex. Daher haben die Länder gemeinsam mit den Bildungs- und Schulbuchverlagen sowie den Verwertungsgesellschaften WORT, Bild-Kunst und Musikedition klare und pragmatische Regelungen geschaffen. Die Lehrkräfte profitieren hiervon doppelt: Die Regelungen sind für den Unterrichtsalltag praktikabel. Und: Lehrerinnen und Lehrer erhalten Rechtssicherheit – auch für das Einscannen von Printmedien." (Kultusministerkonferenz, 2013)
Der Sachverhalt wird auf der Seite www.schulbuchkopie.de beschrieben und erklärt Ihnen als Lehrkraft, was Sie dürfen und was nicht. Die Seite wird von der Kultusministerkonferenz sowie vom Verband Bildungsmedien e.V. betrieben.