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Wann: donnerstags, 16:15-17:45 Uhr, Beginn: 30.04.2026 (letzte Sitzung: 16.07.2026)

Wo: GD 2/478

Wer: Sebastian Lucius-Thomas

Was: Ziel dieser AG ist die Vermittelung der Falllösungsrechniken im BGB Allgemeiner Teil. Der Allgemeine Teil des BGB ist nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 lit. a) JAG NRW Pflichtfachstoff in der ersten Prüfung: 

  • Personenrecht (§§ 1-89 BGB): Natürliche Personen, Verbraucher und Unternehmer (wird typischerweise in der Vorlesung Schuldrecht Allgemeiner Teil vermittelt), Juristische Personen (ohne Stiftungsrecht), v. a. Vereinsrecht (wird typischerweise aber in der Vorlesung Gesellschaftsrecht vermittelt)
  • Sachen und Tiere (§§ 90-103 BGB) (wird vertieft in der Vorlesung Sachenrecht I - Mobiliarsachenrecht)
  • Rechtsgeschäfte (§§ 104 ff. BGB): Geschäftsfähigkeit, Willenserklärung (v. a. Tatbestand, Wirksamwerden, Willensmängel, Form, Anfechtung) 
  • Vertrag (§§ 145 ff. BGB): Angebot und Annahme, Bedingung und Befristung, Stellvertretung, Einwilligung und Genehmigung (Zustimmung) 
  • Fristen und Termine (§§ 186 ff. BGB) 
  • Verjährung (§§ 194 ff. BGB)
  • Ausübung der Rechte, Selbsverteidigung, Selbsthilfe (§§ 226 ff. BGB),
  • Sicherheitsleistung (§§ 232 ff. BGB). 

Aus einem Umkehrschluss zu § 11 Abs. 4 JAG NRW müssen dabei zudem vertiefte Kenntnisse von Rechtsprechung und Literatur bekannt sein. 

Ich möchte zudem ausdrücklich darauf hinweisen, dass auch Gegenstände außerhalb des Pflichtfachs nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 lit. b) JAG NRW Gegenstand sein können, als lediglich Verständnis und Arbeitsmethode festgestellt werden sollen und Einzelwissen nicht vorausgesetzt wird (vgl. § 11 Abs. 1 S. 2 JAG NRW). 

Semester: ST 2026
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