1. Die Nutzung der Geräte erfolgt auf eigene Gefahr. Bei unsachgemäßer Anwendung der Geräte bestehende körperliche Schädigungen können unter Umständen von der Versicherung der Ruhr- Universität mit dem Argument abgewiesen werden, dass Sie keine Einführung in die Geräte nach MedGV erhalten haben.
2. Bitte gehen Sie sehr sorgfältig mit den Geräten um. Obwohl sie recht robust aussehen handelt es sich um hochempfindliche Geräte.
Insbesondere mit den Schallköpfen ist besondere Vorsicht geboten:
a. Schallköpfe nie fallen lassen oder irgendwo hinlegen, wo sie herunterfallen können
b. Schallköpfe immer mit einem weichen Stoff- oder Fliestuch abwischen sonst wird der Kopf im Laufe der Zeit unbrauchbar.
3. Verlassen sie den Raum so, wie sie ihn vorgefunden haben.
Alle Geräte sind auszuschalten und vorher in die Einstellung zurückzubringen, mit der Sie gestartet haben, sonst hat der / die nächste ein Problem.
4. Die Verantwortung für den Sonoraum und die Geräte hat immer derjenige, der auf der Schlüsselliste steht.
Sollten Sie einen Fehler oder eine Beschädigung feststellen, so melden Sie uns (MABF 01/595 Hr.Kleine) diese bevor sie mit dem Sonografieren anfangen.
Sollte der Raum in Unordnung vorgefunden werden, so ist der verantwortlich, der zuletzt auf der Liste steht.
Die Weitergabe der Transponder an Andere ist untersagt.
5. Es dürfen nur 3 Personen pro Gerät im Raum anwesend sein.
6. Die Missachtung der Regeln kann zum Ausschluss der Nutzungsberechtigung für diesen Raum führen.
7. Sollten Sie ihren Termin nicht wahrnehmen können sagen sie diesen bitte frühzeitig ab. heiko.kleine@rub.de