Beratungen sind auch telefonisch oder per Zoom möglich.
Über die Beratung
grundsätzlich vertraulich
fachlich weisungsfrei
an neutralem Ort möglich
Es gibt zudem in der Regel an jeder Fakultät eine Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte für jede Statusgruppe. Kontaktmöglichkeiten sind hier zu finden.
Das
AKAFÖ bietet Beratung in allen Fragen, die für behinderte und chronisch
kranke Studierende von Bedeutung sind. Einige Beispiele:
Sozialhilfeanspruch in besonderen Lebenslagen und behinderungsbedingter Mehrbedarf
Eingliederungshilfe
im Rahmen des Bundesteilhabegesetz (BTHG) des SGB IX in der
Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe, insbesondere im
Bereich der Mobilitätshilfe und Studienhilfe
Beratungen zu Pflege und Assistenz
Nachteilsausgleichregelungen des BAföG bei Überschreitung der Förderungsdauer
Bestimmungen und gesetzliche Regelungen zum Bezug des Landesblindengeldes
Beratung von Assistenzgebern
Beratung zu Studien- und Promotionsfinanzierungen
Härtefallregelungen im Rahmen der Studienplatzbewerbung
Allgemeine Beratung im Umgang mit Studien- und Prüfungsordnungen
Auflesedienste für Blinde und Sehbehinderte
Unterstützung bei der Suche nach behindertengerechten Wohnmöglichkeiten
Informationen zu Behindertenfahrdiensten, Pflegediensten und Hilfsorganisationen
Informationen zu behindertengerechten Urlaubs- und Ferienreisen
Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen für behinderte Studierende
Vermittlung von studienrelevanten Praktikastellen
Urlaubs- und Krankheitssemester
Beratung bei der Wissensaufnahme und -vorbereitung des Lernstoffes
Auslandsstudium von deutschen Behinderten sowie behinderten Ausländern in Bochum
Studienabschlussberatung - Unterstützung bei Bewerbung und Arbeitsplatzsuche
Krankenversicherungsleistungen
Arbeitsassistenz im Sinne des SGB IX - Gesetz zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Beratung
zu Leistungen nach dem SGB IX - Schwerbehindertenausweis,
Arbeitsplatzausstattung, örtliche und Hauptfürsorgestellen, etc.
u. v. m.
Kontaktmöglichkeiten:
Email: bzi@akafoe.de
Kontaktformular auf der oben verlinkten Seite
Beratungsgrundsatz:
Entsprechend
den Prinzipien des „Peer Counseling“ – „Beratung und Unterstützung für
Betroffene durch Betroffene“ – wird die Beratung behinderter
Studierender von behinderten Beratern durchgeführt. Die Beratung
unterliegt dem Ziel der Förderung von Selbstbestimmung, so dass
behinderte Studierende langfristig zu „Experten in eigener Sache“ werden
können. Du erfährst, wie und mit welcher Unterstützung du dein
Studienziel schnellstmöglich und sicher erreichen kannst.
Aber
auch allen anderen Gremien und Einrichtungen der Hochschule (Fakultäten,
Verwaltungen, Prüfungsämtern u.a.) stehen wir beratend zur Seite. Bei
Fragen zum Umgang mit Studierenden mit Behinderungen in allen Bezügen
(z.B. Hochschuldidaktik, Nachteilsausgleich bei Prüfungen und Klausuren,
Rechtsgefüge, u.v.m.) bieten wir partnerschaftliche Unterstützung an.
Im Gespräch mit uns besteht die Möglichkeit, Probleme zu definieren, und
im Sinne der Erweiterung eigener Handlungskompetenzen können gemeinsam
Strategien zur Problemlösung und Perspektiven entwickelt und umgesetzt
werden.