Die Vorlesung vermittelt einen systematischen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Gesundheitsversorgung und der medizinischen Behandlung. Sie führt in die Grundlagen des Medizin- und Gesundheitsrechts ein, einschließlich seiner nationalen, europäischen und internationalen Rechtsquellen, und beleuchtet zugleich die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens.

Im Mittelpunkt stehen auch zentrale Bereiche des Medizinrechts, insbesondere der Behandlungsvertrag, das ärztliche Berufsrecht sowie straf- und haftungsrechtliche Fragen der medizinischen Behandlung. Weitere Schwerpunkte bilden Themen der Biomedizin, darunter Fortpflanzungsmedizin, Gendiagnostik und biomedizinische Forschung. Darüber hinaus werden Grundzüge des europarechtlich geprägten Arzneimittel-, Apotheken- und Medizinprodukterechts vermittelt. Die Vorlesung greift außerdem Rechtsfragen am Lebensende auf und befasst sich mit dem Transplantationsrecht sowie aktuellen Herausforderungen von Global Health und Pandemievorsorge.

Die Veranstaltung richtet sich an Studierende im Schwerpunktbereich 2 „Arbeit und Soziales“ sowie im Schwerpunktbereich 4 „Internationale und Europäische Rechtsbeziehungen“.

Hinweis zum Sommersemester: Für das Sommersemester ist die Vorlesung „Medizin- und Gesundheitsrecht (Teil 2)“ geplant. Der Besuch von Teil 1 wird für die Teilnahme an Teil 2 nicht vorausgesetzt.

Einen Schwerpunkt von Teil 2 bildet das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Vorlesung behandelt die Voraussetzungen und Grenzen des Leistungsanspruchs der Versicherten sowie die rechtlichen Mechanismen zur Verteilung begrenzter Ressourcen im Gesundheitswesen. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Verteilungsgerechtigkeit, der Konkretisierung des Leistungskatalogs durch Gesetzgeber und Selbstverwaltung. Zugleich wird besprochen, wie die Strukturen und Finanzierungsmechanismen der gesetzlichen Krankenversicherung die medizinische Versorgung prägen. Die Veranstaltung verbindet grundlegende Strukturen des Gesundheitsrechts mit medizinrechtlichen Fragestellungen der Versorgungspraxis und vertieft Themen anhand von Fallbeispielen.

Zu den Themen gehören insbesondere das Vertragsarztrecht, die Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung sowie die Versorgung mit Arzneimitteln. Darüber hinaus widmet sich die Vorlesung praxisrelevanten Fragen des Rechts der Gesundheitsberufe, der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen sowie Problemfeldern wie Korruption und Abrechnungsbetrug im Gesundheitssektor.

Die Veranstaltung im Sommersemester richtet sich an Studierende im Schwerpunktbereich 2 „Arbeit und Soziales“.

Semester: WT 2026/27