Wann: montags, 12:15-13:45 Uhr, Beginn: 27.04.2026 (letzte Sitzung: 13.07.2026)
Wo: HGD 10
Wer: Sebastian Lucius-Thomas
Was: Ziel dieser AG ist die Vermittelung der Falllösungstechniken im Europarecht. Das Europarecht ist nach § 11 Abs. 2 Nr. 11 JAG NRW Pflichtfachstoff in der ersten Prüfung:
- Rechtsquellen der Europäischen Union,
- die Grundfreiheiten des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union und ihre Durchsetzung,
- Entwicklung, Organe, Kompetenzen und Handlungsformen der Europäischen Union,
- Verhältnis des Unionsrechts zum nationalen Recht einschließlich dessen Umsetzung,
- aus dem Rechtsschutzsystem des Unionsrechts: Vertragsverletzungs- und Vorabentscheidungsverfahren.
Gegenstand ist das Europarecht dabei nur im Überblick, das bedeutet: nach § 11 Abs. 4 JAG NRW müssen einem Prüfling lediglich die gesetzliche Systematik, die wesentlichen Normen und Rechtsinstitute ohne vertiefte Kenntnisse von Rechtsprechung und Literatur bekannt sein.
Ich möchte zudem ausdrücklich darauf hinweisen, dass auch Gegenstände außerhalb des Pflichtfachs nach § 11 Abs. 2 Nr. 11 JAG NRW Gegenstand sein können, als lediglich Verständnis und Arbeitsmethode festgestellt werden sollen und Einzelwissen nicht vorausgesetzt wird (vgl. § 11 Abs. 1 S. 2 JAG NRW).
Denkbar wäre es daher, dass bspw. auch die Nichtigkeitsklage (die ausdrücklich in § 11 Abs. 2 Nr. 11 JAG NRW nicht genannt ist) Gegenstand einer (Examens-)Klausur sein kann! In diesem Fall sind dann ausschließlich anhand des Wortlauts und des Aufbaus des Art. 263 AEUV Zulässigkeit und Begründetheit zu prüfen
- Kursleiter/in: Holger Hugo
- Kursleiter/in: Sebastian Lucius-Thomas